Verbraucherzentrale bietet künftig Sozialtarif an
Zum 1. September 2024 führt die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) einen Sozialtarif ein. Die Möglichkeit zur vergünstigten Beratung steht im Zeichen sozialer Gerechtigkeit: Sie soll sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen auf wichtige rechtliche Unterstützung verzichten muss.
Personen, die staatliche Leistungen wie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld, BAföG, oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können rechtliche Beratung bei der VZB ab September 2024 zum vergünstigten Preis buchen. So kostet die allgemeine Rechtsberatung bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises fünf statt 20 Euro. Auch, wer vom Rundfunkbeitrag befreit ist, kann diesen Sondertarif in Anspruch nehmen.
Die allgemeine Rechtsberatung deckt Fragen zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen ab. "Viele Probleme, wie ein untergeschobenes Zeitungs-Abo, eine überhöhte Handwerkerrechnung oder Probleme mit der Kündigung eines Handyvertrages, treffen Menschen mit geringem Einkommen besonders hart. Unser Sozialtarif soll sicherstellen, dass niemand aus finanziellen Gründen auf rechtliche Beratung verzichten muss", sagt Christian A. Rumpke, Geschäftsführer der VZB.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher:innen gegenüber Wirtschaft und Politik. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher:innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-brandenburg.de
Quelle: Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz