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Datum: 04.04.2022

Wissenswertes zur Agrarförderung

Ab dem Jahr 2023 gelten mit dem Inkrafttreten der neuen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung umfangreiche neue Rahmenbedingungen und Beihilferegelungen.

Für alle Landwirtschaftsbetriebe, die Fördermittel in Anspruch nehmen wollen, ist es unerlässlich, dass sie sich über die neuen Konditionen umfassend informieren. Zu diesem Zweck unterstützt Sie das Landwirtschafts- und Umweltamt des Landkreises Uckermark durch die Bereitstellung einer Übersicht (PDF) mit zusammengestellten Informationen zum Thema. Sofern neue Informationen vorliegen, werden jeweils Aktualisierungen vorgenommen.