Wohngelderhöhung im Jahr 2025
Zum 01.01.2025 wird das Wohngeld an die Preis- und Mietpreisentwicklung angepasst. Für Haushalte, die diesen Zuschuss bereits erhalten, wird sich durch diese Anpassung das Wohngeld ab dem 01.01.2025 um durchschnittlich 15 Prozent erhöhen. Haushalte die bisher kein Wohngeld erhalten, können durch die Leistungserhöhung wieder einen Anspruch darauf haben.
„Daher ist es ratsam bei der Wohngeldstelle eine überschlagsweise Proberechnung vornehmen zu lassen“, erläutert Marko Ulrich, Leiter des Sozialamtes des Landkreises Uckermark.
Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Kosten für Wohnraum. Diesen gibt es unter bestimmten Voraussetzungen als Mietzuschuss für angemieteten Wohnraum oder als Lastenzuschuss für Haus- oder Wohnungsbesitzer.
Im Landkreis Uckermark gibt es drei Wohngeldstellen, die für unterschiedliche Einzugsgebiete zuständig sind: Während die Wohngeldstellen Schwedt/Oder und Prenzlau Anträge für ihre Einwohner bearbeiten, ist die Wohngeldstelle des Landkreises Uckermark zuständige Behörde für den übrigen Teil des Landkreises. Im Jahr 2024 beziehen ca. 2.000 Haushalte über das Sozialamt Uckermark Wohngeld.
„Die im Wohngeldgesetz vorgeschriebene Erhöhung ist wichtig, damit die Entlastung durch die Wohngeld-Plus-Reform von 2023 auch real erhalten bleibt. Ziel ist, dass Erwerbstätige sowie Rentnerinnen und Rentner im Wohngeldbezug so entlastet werden, dass sie nicht wegen höherer Mieten und steigender Einkommen Bürgergeld oder Grundsicherung beantragen müssen“, heißt es dazu auf Website des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.
Bei Fragen zur Erhöhung des Wohngeldes oder zur Antragsstellung können Sie sich an die Wohngeldstelle des Landkreises Uckermark wenden. Erreichbar sind die Sachbearbeiter entweder persönlich zu den Geschäftszeiten des Sozialamts. per Mail und Telefon sowie über den Digitalen Bürgerservice LISA.
Sprechzeiten
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Quelle: Landkreis Uckermark