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Datum: 10.03.2023

Besuchsregeln in GLG Krankenhäusern

Besuche im GLG Krankenhaus Angermünde und im GLG Kreiskrankenhaus Prenzlau sind seit Anfang März ohne Corona-Testnachweis möglich, jedoch gilt weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht für alle Besucherinnen und Besucher während des gesamten Aufenthalts in den Krankenhäusern. Außerdem sind die geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu beachten. Beim Betreten und beim Verlassen der Krankenhäuser möchten bitte alle Besucherinnen und Besucher die Händedesinfektionsmittelspender nutzen.

Es werden weiterhin Patienten in den COVID-Isolationsbereichen der Krankenhäuser behandelt. Diese Patienten können nur im Ausnahmefall, nach Rücksprache mit dem Arzt, Besuch empfangen.

Besuchern mit Zeichen einer respiratorischen Infektion oder mit Fieber ist der Zutritt zum Krankenhaus nicht gestattet! Dies dient dem Schutz aller Patientinnen und Patienten sowie der Beschäftigten. Es wird darum gebeten, die Nachmittagsstunden für Besuche zu nutzen, da am Vormittag Visiten sowie Diagnostik und Therapie im Vordergrund stehen.

Weitere Hinweise finden Sie auf den Internetseiten der Krankenhäuser.

Webseite Kreiskrankenhaus Prenzlau

Webseite Krankenhaus Angermünde

Quelle: GLG