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Hilfe für Frauen

Warum gerade ich?
Ist es vielleicht meine Schuld?
Wie kann ich mich schützen?
Was sage ich meinen Kindern?
Und: Wer kann mir helfen?

Wir helfen Ihnen – schnell, sicher und so, wie Sie es wollen

Fragen, die Sie aufwühlen. Fragen, die Sie bisher vielleicht noch niemandem gestellt haben. Fragen, auf die Sie eine Antwort suchen. Vielleicht sind Sie verängstigt, hilflos, traurig oder auch wütend und voller Zorn. Was auch immer Sie spüren und welche Fragen Ihnen durch den Kopf schießen: Wir stehen Ihnen mit Rat und Unterstützung zur Seite. Wir wollen Ihnen Rückhalt geben – und die Gewissheit, dass Sie nicht allein sind. Mit dem Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen möchten wir Ihnen die Möglichkeit geben, sich unmittelbar Unterstützung zu holen. Dafür sorgen unsere Beraterinnen, und das rund um die Uhr.

Rufen Sie uns unter 08000 116 016 an, hören wir Ihnen erst einmal nur zu. Eines ist uns dabei ganz wichtig: Sie bestimmen, was Sie uns erzählen, wie weit Sie gehen und was Sie vielleicht lieber für sich behalten wollen. Wir nehmen Sie, Ihre Situation und Ihre Fragen ernst. Unsere Erfahrung und unsere Einschätzung bieten wir Ihnen gerne an. Wenn Sie es möchten, vermitteln wir Ihnen Unterstützung in Ihrer Nähe.

  • Videointerview zur Beratung

    "Viele Frauen schämen sich dafür, dass sie von Gewalt betroffen sind und es ist typisch, dass Frauen die Schuld bei sich suchen." In unserem 90-sekündigen Videointerview erklärt Christine Weyh, Fachbereichsleiterin beim Hilfetelefon, warum es gewaltbetroffenen Frauen oft schwer fällt, das Beratungsangebot des Hilfetelefons in Anspruch zu nehmen. Viele Frauen wissen auch nicht, was genau sie erwartet, wenn sie die 08000 116016 wählen: Wen erreiche ich, wenn ich beim Hilfetelefon anrufe? Wie können die Beraterinnen in einer akuten Krise helfen? Klar ist: "Keine Frau trägt Schuld und jede Frau kann anrufen und Hilfe bekommen." Auch hierauf gibt Christine Weyh Antworten.


Opfer sollen so die Möglichkeit bekommen, die Spuren der Gewalt anonym sichern zu lassen, um dann später zu entscheiden, ob sie die Tat anzeigen.

Wenn Sie Opfer einer Sexualstraftat geworden sind, befinden Sie sich körperlich und psychisch in einer schwierigen Situation. Sie sollten sich auf jeden Fall medizinisch untersuchen lassen, auch wenn Sie selbst keine Verletzungen bemerken.

Bei einer Sexualstraftat stellt sich immer die Frage einer Anzeigenerstattung. Bei vielen Opfern ist dies zunächst mit Angst verbunden oder sie sind auf Grund der traumatischen Erfahrung nicht in der Lage, zeitnah eine Entscheidung zu treffen. Da die Verjährungsfristen in allen Fällen von sexualisierter Gewalt mehrere Jahre betragen (bei Vergewaltigung in der Regel 20 Jahre), haben Sie auf jeden Fall Zeit, sich eine Anzeigenerstattung in Ruhe zu überlegen.

Wichtig für die spätere Beweisführung ist, dass mögliche Tatspuren (zum Beispiel Sperma, Verletzungen) direkt gesichert werden. Im Rahmen der ärztlichen Untersuchung in einer der unten genannten Kliniken stehen Ihnen dabei zwei Wege offen.

  1. Wenn Sie sicher sind, dass Sie direkt eine Anzeige erstatten möchten, bitten Sie die Ärztin oder den Arzt in der Klinik um eine Kontaktaufnahme mit der Kriminalpolizei. Diese leitet dann alle erforderlichen Schritte ein.

  2. Wenn Sie sich eine Anzeigenerstattung zunächst noch nicht vorstellen können und noch mehr Zeit für die Entscheidung brauchen, kann die Ärztin oder der Arzt trotzdem mögliche Tatspuren sichern, sofern Sie damit einverstanden sind. Bitten Sie dann bei der Untersuchung um eine anonyme Spurensicherung (ASS). Ihre Spuren werden mit einer Chiffrenummer anonym im Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln gelagert. Davon erfährt die Polizei nichts.

Überblick über das Verfahren der anonymen Spurensicherung

Sie suchen eines der unten genannten Krankenhäuser auf. Wenn Sie keine Anzeige erstatten möchten, bitten Sie um eine anonyme Spurensicherung. Das Krankenhaus hält ein Spurensicherungsset bereit.

Der ärztliche Untersuchungsbericht mit Ihren Daten verbleibt im Krankenhaus. Die gesicherten Spuren (zum Beispiel Kleidung oder Spermaspuren) werden anonymisiert im Institut für Rechtsmedizin der Uniklinik Köln gelagert. Sie unterschreiben eine Erklärung, dass Sie eine anonyme Spurensicherung und Lagerung bis zu zwei Jahren wünschen. Davon erhalten Sie eine Durchschrift.

Vor Ablauf der zwei Jahre kann diese Frist auf Ihren Antrag hin verlängert werden. Mit Hilfe der Chiffrenummer, unter der Ihre Spuren anonymisiert gelagert sind, können diese Ihnen beziehungsweise Ihren Akten bei einer späteren Anzeigenerstattung zugeordnet werden.

Wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Anzeige erstatten, weisen Sie darauf hin, dass die Tatspuren anonym gesichert wurden. Entbinden Sie die Ärztin oder den Arzt von der Schweigepflicht, damit auch der damalige Untersuchungsbericht verwendet werden darf. Die Polizei kümmert sich dann um die notwendigen Schritte.

Erfolgt keine Anzeige und wird kein Antrag auf Verlängerung der Aufbewahrungszeit gestellt, werden die Spuren nach zwei Jahren vernichtet.

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