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FAQ–Häufig gestellte Fragen

im Zusammenhang mit ukrainischen Flüchtlingen

Wie soll sich ein Geflüchteter nach Eintreffen in der Uckermark verhalten? Wo wendet er sich zuerst hin?

Zunächst sollen sich ukrainische Flüchtlinge bei der Ausländerbehörde melden.

Kontaktdaten:

Behörde
Telefon
Ausländerbehörde Landkreis Uckermark ☎ 03984 70 2032
☎ 03984 70 1832
☎ 03984 70 1532
Ausländerbehörde Schwedt/Oder
☎ 03332 446650
☎ 03332 446651

Personen, die nicht im Landkreis Uckermark bleiben wollen, wenden sich an die Zentrale Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt.

Kontaktdaten:

Behörde
Adresse
Zentrale Ausländerbehörde Eisenhüttenstadt
Poststraße 72
15890 Eisenhüttenstadt

Weitere Informationen auf der Internetseite des Landes (MIK): Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (DE/EN/UA)

Wo erhalten geflüchtete Familien finanzielle Unterstützung?

Familien ohne Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltstitel melden sich im Sozialamt des Landkreises Uckermark.

Kontaktdaten:

Behörde
Telefon
Sozialamt, für den Bereich der Altkreise Angermünde, Prenzlau und Templin:
☎ 03984 70 1450
☎ 03984 70 1950
☎ 03984 70 3249
☎ 03984 70 2849
Sozialamt, für den Bereich Schwedt/Oder, Amt Gartz/Oder:
☎ 03332 5802232
☎ 03332 5802230

Familien mit Fiktionsbescheinigung bzw. Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG melden sich im Jobcenter Uckermark.

www.jobcenter-uckermark.de

Migrationsfachdienst Landkreis Uckermark

Unterstützung bei Behördenangelegenheiten (z. B. Anträge stellen, Unterstützung bei Einrichtung eines Bankkontos, Unterstützung bei der Wohnraumsuche)

Kontaktdaten:

Adresse
Telefon
Diesterwegstraße 6, 17291 Prenzlau

☎ 03984 8780900
☎ 03984 8780902
☎ 0173 6196194
☎ 0173 6170029
☎ 0173 6193922

Waldstr. 31, 17268 Templin
☎ 03987 3670932
☎ 03987 3670934
☎ 0173 6194831
☎ 0173 6196138
Auguststraße 2, 16303 Schwedt/Oder
☎ 03332 834210
☎ 03332 8367411
☎ 0173 6195680
☎ 0173 6196175
Berliner Str. 45, 16278 Angermünde
☎ 03331 269626
☎ 03331 269627
☎ 0173 6196141
☎ 0173 6193369

Bankkonto

Staatliche Leistungen werden auf ein deutsches Konto überwiesen. Auch für die Zahlung der Wohnungsmiete ist ein Konto dringend erforderlich. Bitte eröffnen Sie daher ein Bankkonto. Die örtlichen Banken unterstützen Sie dabei.

Kontaktdaten:

Adresse
Telefon
Sparkasse Uckermark – Hauptstelle
Georg-Dreke-Ring 62
17291 Prenzlau
☎ 03984 3659800
Stadtsparkasse Schwedt/Oder
Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 44
16303 Schwedt/Oder
☎ 03332 2890

Wohnraum

Kontaktaufnahme mit potentiellen Vermietern von Wohnungen

  • Schnelle Realisierung einer eigenen und bedarfsgerechten Wohnung außerhalb der zentralen vorläufigen Aufnahmeeinrichtungen des Landkreises Uckermark bzw. außerhalb privater Unterbringungsformen.
  • Im Zusammenhang mit der Wohnungssuche oder Abschluss eines Mietvertrages erhalten die Flüchtlinge Unterstützung durch den sozialen Dienst des Sozialamtes Uckermark oder durch den Migrationsfachdienst des Landkreises Uckermark. Bei Fragen zur Angemessenheit der Mieten bzw. Kosten der Unterkunft steht Ihnen als Erstansprechpartner der Soziale Dienst des Sozialamtes Uckermark zur Verfügung. Dieser wird Kontakt mit dem künftig zuständigen Mitarbeiter des Jobcenters oder des Sozialamtes aufnehmen, um Fragen zur Angemessenheit von Mieten zu beantworten.

Wie erfolgt die Zuteilung einer Wohnung?

Grundsätzlich erfolgt die Erstaufnahme in einer zentralen Aufnahmeeinrichtung des Landkreises zur vorläufigen Unterbringung (sofern nicht bereits durch private Initiativen untergebracht). Hier erhalten die Flüchtlinge eine Erstorientierung durch Sozialarbeiter. Das Ziel ist eine schnellstmögliche Unterbringung in Wohnraum. Hierbei werden die Flüchtlinge durch die Sozialarbeiter begleitet und unterstützt.
Im Sozialamt Uckermark steht ein fester Ansprechpartner zur Verfügung, der über Informationen zu den gemeldeten Wohnungen für ukrainische Staatsbürger verfügt. Der Mitarbeiter des Sozialamtes übernimmt die Vermittlung zwischen potentiellem Vermieter und ukrainischem Staatsbürger als künftigen Mieter.

Grundsätzlich besteht für jeden Asylsuchenden oder Flüchtling die freie Wohnungswahl auf dem allgemeinen Wohnungsmarkt im Landkreis Uckermark. Im Interesse einer bedarfsgerechten und schnellen Anmietung von eigenem Wohnraum können hilfebedürftige Wohnungssuchende selbst Wohnraum suchen und direkt anmieten. Bei Fragen zur Wohnungsanmietung steht Ihnen als Erstansprechpartner das Sozialamt Uckermark zur Verfügung. Vor Abschluss des Mietvertrages sollte Kontakt mit dem Jobcenter Uckermark bzw. dem Sozialamt des Landkreises aufgenommen werden.

Kontaktdaten Sozialer Dienst Sozialamt:

☎ 03984 701850

☎ 03332 5802247

Kontaktdaten Jobcenter:

www.jobcenter-uckermark.de

Kontaktdaten Migrationsfachdienst:

Migrationsfachdienst

Mehrere Wohnungsanfragen liegen bei den Wohnungsunternehmen vor. Wie erfolgt die Gestaltung des Mietvertragsverhältnisses, wenn Kommunen, Wohnungsgesellschaften oder private Eigentümer Wohnraum für die Unterbringung von Kriegsflüchtlingen zur Verfügung

  • Es handelt sich um ein klassisches Mietverhältnis zwischen Wohnungssuchendem (ukrainischer Staatsbürger) und dem Vermieter.
  • Ukrainische Flüchtlinge haben die freie Wohnungswahl auf dem Wohnungsmarkt, um ihre individuellen Bedarfe berücksichtigen zu können.
  • Die Warmmiete bzw. die Kosten der Unterkunft und Heizung werden je nach Zuständigkeit durch das Jobcenter Uckermark bzw. durch das Sozialamt übernommen, wenn ein Leistungsanspruch besteht.

Kontaktdaten Sozialer Dienst Sozialamt:

☎ 03984 701850
☎ 03332 5802247

Kontaktdaten Jobcenter:

www.jobcenter-uckermark.de

Kontaktdaten Migrationsfachdienst:

Migrationsfachdienst

Welche Regelungen gibt es zur Höhe der Miete (Kalt-/Warmmiete), Kaution sowie Dauer des Mietvertrages? Welche Kosten werden vom Landkreis Uckermark übernommen?

  • Bei Anmietung von Wohnraum durch den Wohnungssuchenden (ukrainischer Flüchtling) gelten folgende Regelungen zur Übernahme der Kosten der Unterkunft:
    • Bei der Prüfung der angemessenen Kosten der Unterkunft handelt es sich immer um eine bedarfsgerechte Einzelfallentscheidung.
    • Kaltmiete orientiert sich nach Angemessenheitskriterien des Landkreises Uckermark. Grundlage hierfür bilden die lokalen Mietspiegel oder die Wohngeldtabelle.
    • Betriebskostennachzahlungen oder -gutschriften werden im Rahmen der Jahresendabrechnung durch den Landkreis Uckermark berücksichtigt.
  • Es ist möglich, eine Wohnungserstausstattung zu übernehmen. Diese wird im Bedarfsfall als Pauschale gewährt. Ein Bedarf liegt nicht vor, wenn bereits eine Wohnungsausstattung vorhanden ist oder defekte Gegenstände lediglich ausgetauscht werden müssen.
  • Zusätzlich zur Miete wird eine Mietkaution (maximal 3 Nettokaltmieten) gewährt, wenn die Zusicherung bzw. Zustimmung zum Umzug durch das Jobcenter Uckermark bzw. das Sozialamt erteilt wurde.
  • Die Miete kann direkt vom Jobcenter Uckermark bzw. vom Sozialamt an den Vermieter überwiesen werden, wenn dafür die Zustimmung des Mieters vorliegt.

Können sich Gastgeber/Freunde/Begleiter von ukrainischen Familien an das Sozialamt wenden und eine Wohnung/Unterkunft von den Listen bekommen?

  • Ja. Wenn ein Sozialleistungsantrag gestellt wurde, wird über freie Unterbringungsangebote informiert, um Geflüchtete oder Unterstützer bei der Wohnungssuche zu unterstützen.

Kontaktdaten:

☎ 03984 701850

Wie erfolgt die die Unterbringung von ukrainischen Flüchtlingen nach Zuweisung durch die zentrale Ausländerbehörde (ZABH)?

  • Grundsätzlich erfolgt die Erstaufnahme im Landkreis Uckermark in einer Aufnahmeeinrichtung des Landkreises zur vorläufigen Unterbringung. Hier erhalten die Flüchtlinge eine Erstorientierung durch Sozialarbeiter. Zudem wird ein sog. Clearing durchgeführt.
    Im Anschluss soll eine schnellstmögliche Unterbringung in Wohnraum erfolgen. Hierbei werden die Flüchtlinge proaktiv durch die Sozialarbeiter begleitet und unterstützt. Neben möglichen privaten Initiativen erfolgt die Unterbringung in akquirierten Wohnraum des Sozialamtes

Wird seitens des Landkreises eine Betreuung der Flüchtlinge erfolgen?

  • Die soziale Betreuung der Flüchtlinge ist eine gesamtkommunale Herausforderung aller Gebietskörperschaften.
  • Der Landkreis Uckermark hält hierfür den Migrationsfachdienst, die Migrationssozialarbeit, zusätzliche Schulsozialarbeiter, hauptamtliche Integrationsbeauftragte und den sozialen Dienst des Sozialamtes vor.

Wer dolmetscht bei Behördengängen? Gibt es eine Übersicht, wer koordiniert und vermittelt?

  • Eine flächendeckende Sicherstellung von Dolmetschertätigkeiten ist in allen Lebenssituationen aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht möglich. Daher bedarf es pragmatischer Lösungen (u. a. Informationsseite des Bundes www.germany4ukraine.de, Informationsseite des Landes MIK Brandenburg - Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine (DE/EN/UA), Dolmetscher-Apps, Anträge oder Informationsblätter in ukrainischer oder russischer Sprache).
  • Diese Herausforderungen stellen ebenso eine gesamtkommunale Aufgabe aller Gebietskörperschaften dar.
  • Durch den Landkreis Uckermark wurden ehrenamtliche Dolmetscher recherchiert. Diese Übersicht wird durch einen Mitarbeiter des Landkreises verwaltet.

Kontaktdaten:

☎ 03984 702580

Geldleistungen, Arbeitssuche, Wohnung und Krankenversicherung

Zum 01.06.2022 wird für hilfebedürftige Geflüchtete aus der Ukraine der Zugang zu Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Grundsicherung für Arbeitssuchende – SGB II) ermöglicht. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt (inkl. Krankenversicherung) und Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung.

Zudem gibt es in unserer Beratung Förder- und Qualifizierungsangebote, wie zum Beispiel Sprachkurse, Integrationskurse und andere Weiterbildungsmöglichkeiten.

Wir unterstützen Sie gerne bei der Anerkennung Ihrer Berufsabschlüsse und helfen Ihnen, eine Arbeitsstelle zu finden.

Was wird zur Antragstellung benötigt?

  • Anmeldung zur Krankenkasse
  • Ein deutsches Bankkonto
  • Fiktionsbescheinigung oder Aufenthaltstitel nach § 24 (1) Aufenthaltsgesetz
  • Ausweisdokumente
  • Mietvertrag (soweit Mietkosten tatsächlich anfallen)

Für Ihre Antragstellung nutzen Sie bitte folgende Formulare:

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung bei der Antragstellung?

Ansprechpartner Jobcenter Uckermark

Ansprechpartner Johanniter Unfallhilfe deutsch / russisch

Kontakt

Jobcenter Uckermark

Stettiner Straße 21
17291 Prenzlau

Informationen zu Deutschkursen

Im Landkreis Uckermark gibt es mehrere Möglichkeiten, Deutsch zu lernen. Wer Kurse besuchen möchte, kann sich an die Kreisvolkshochschule Uckermark, das Deutsche Erwachsenen Bildungswerk (DEB) oder den MAQT e.V. wenden.

Das Angebot der Deutschkurse in Prenzlau und Templin findet an der Volkshochschule statt. Informationen und Anmeldungen zu den Kursen erfolgen bitte bei Frau Stockmann de Caro oder Frau Trentau zu folgenden Beratungszeiten:

Ort
Tag
Uhrzeit
Prenzlau
Dienstag
08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag
08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr
Templin
Montag
08:00 - 11:30 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

oder unter 03984 2551 oder info@kvhs-uckermark.de.

Das Angebot der Deutschkurse in Angermünde und Schwedt findet bei MAQT e.V. und DEB - MeSo Akademie gGmbH statt. Informationen und Anmeldungen richten Sie bitte an:

Ort
Adresse
Ansprechpartner
Schwedt/Oder
Ringstraße
Frau Formella,
Tel.: 03332-421932, Schwedt@maqt.de
Angermünde (MAQT)
R.-Breitscheid Str. 109c
Frau Götting,
Tel.: 03331-365020, Angermuende@maqt.de 
Angermünde (DEB)
Klosterstraße 43
Herr Gohlke,
Tel.: 03334 81922-11, c.gohlke@deb-gruppe.org
Während der Zeit, wo auf die Teilnahme an einem Kurs gewartet wird oder falls die Teilnahme an einem Kurs nicht möglich ist, können die Angebote der Lerncafés im ganzen Landkreis genutzt werden.

Die Lerncafés sind kostenfrei. Man kann jederzeit einfach vorbei kommen. Aktuelle Informationen finden sich stets unter www.kvhs-uckermark.de

Die Termine für die Lerncafés finden sich auf der Internetseite der Kreisvolkshochschule Uckermark.

Kontakt

Kreisvolkshochschule Uckermark

Brüssower Allee 48
17291 Prenzlau

Dokumente

Eröffnung eines Bankkontos

Ziel:

  • Einrichtung eines Bankkontos zur Inanspruchnahme von staatlichen finanziellen Hilfeleistungen sowie Bewältigung lebenspraktischer Situationen.
  • Einlösen von Schecks.

Währung umtauschen

In der Hauptgeschäftsstelle der Sparkasse Uckermark (Prenzlau, Georg-Dreke-Ring) ist es möglich, die ukrainische Währung umzutauschen. Der Tausch erfolgt nur durch Gutschrift auf ein Konto bei der Sparkasse Uckermark. Das Geld wird entgegengenommen und in der Landesbank geprüft.

Die Gutschrift erfolgt dann einige Tage später. Ein Barumtausch ist nicht möglich.

Kontaktdaten:

Terminbuchungen - Erstuntersuchungen für ukrainische Kriegsflüchtlinge

Das Asklepios Klinikum Schwedt bietet Termine für ärztliche Erstuntersuchungen von ukrainischen Kriegsflüchtlingen an. Diese Untersuchungen sind unter anderem Voraussetzung dafür, dass Kinder und Jugendliche Gemeinschaftseinrichtungen, wie Kita oder Schulen, besuchen können.

Termine sind über folgende Adressen zu vereinbaren:


Online-Terminbuchung
unter: https://termin.samedi.de/


Am Sana-Krankenhaus in Templin können ebenfalls Erstuntersuchungen durchgeführt werden.

Anfragen sind bitte per Mail an petra.strehlau@sana-kt.de zu richten. Termine werden nach Absprache vereinbart.


Wie wird die Gesundheitsversorgung sichergestellt?

  • Nach erfolgter Antragstellung beim Sozialamt erfolgt automatisch die Anmeldung bei der Krankenkasse, sodass die elektronische Gesundheitskarte beauftragt werden kann. Bis zur Austeilung der Krankenkarte wird ein vorläufiger Behandlungsschein durch die DAK versandt.
  • In akuten Bedarfsfällen wird ein Ersatzbehandlungsschein durch das Sozialamt ausgehändigt. Das notwendige Passbild für die Krankenkarte wird in der Geschäftsstelle Prenzlau der DAK-Gesundheit erstellt. Zur Verkürzung des Verfahrens können die Passbilder auch beim Sozialamt in Schwedt oder Prenzlau abgegeben werden.

Zulassung ukrainischer Fahrzeuge seit dem 1. Oktober 2024

Seit dem 1. Oktober 2024 gelten für ukrainische Fahrzeuge die Vorschriften der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) uneingeschränkt. Danach müssen unter anderem Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung, die sich länger als ein Jahr in Deutschland befinden, zugelassen werden.

Weiter müssen Fahrzeuge mit ukrainischer Zulassung zugelassen werden, sofern ein regelmäßiger Standort in Deutschland begründet wurde. Das ist der Fall bei einer längerfristigen Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes einer verfügungsberechtigten Person unter Mitnahme des ukrainischen Fahrzeugs nach Deutschland (zum Beispiel die Anmeldung einer Wohnanschrift der verfügungsberechtigten Person beim Einwohnermeldeamt).

Spätestens nach einem Jahr beziehungsweise nach Ablauf der erteilten Ausnahmegenehmigung nach § 76 FZV zur Nutzung eines ukrainischen Fahrzeuges im vorübergehenden Verkehr wird angenommen, dass das ukrainische Fahrzeug in Deutschland nicht nur „vorübergehend“ am Verkehr teilnimmt, sondern für das ukrainische Fahrzeug ein „regelmäßiger Standort“ in Deutschland begründet wurde. Dies bedeutet, dass Sie Ihr ukrainisches Fahrzeug bei der für Sie örtlich zuständigen Zulassungsbehörde zulassen müssen.

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat sich mit den Ländern auf ein Zulassungsverfahren verständigt, das der besonderen Situation ukrainischer Flüchtlinge Rechnung trägt. Dieses Verfahren sowie weitere Einzelfragen wurden in einem eigens zu dem Thema erstellen Fragenkatalog zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge nach dem 30. September 2024 zusammengefasst: Fragenkatalog zur Zulassung ukrainischer Fahrzeuge nach dem 30. September 2024

Bedenken Sie bitte, dass für die Zulassung Ihres ukrainischen Fahrzeugs eine Typgenehmigung der Europäischen Union (EU-Typgenehmigung) vorliegen muss oder eine Betriebserlaubnis nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) erforderlich ist.

Wenn für Ihr ukrainisches Fahrzeug bereits eine EU-Typgenehmigung vorliegt – dazu müssten Sie als Nachweis ein CoC-Papier (Certificate of Conformity) des Herstellers vorlegen können – kann davon ausgegangen werden, dass Ihr Fahrzeug die Rechtsvorschriften der EU erfüllt. Für die Umschreibung/Zulassung in Deutschland bedarf es neben dem CoC-Papier einer Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO.

Wenn für Ihr ukrainisches Fahrzeug keine EU-Typgenehmigung besteht (also kein CoC-Papier vorliegt), dann ist von einer Technischen Prüfstelle oder von einem nach § 30 der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung zur Prüfung von Gesamtfahrzeugen der jeweiligen Fahrzeugklasse benannten Technischen Dienstes ein Gutachten zur Erlangung der Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu erstellen. Dabei wird festgestellt, ob das ukrainische Fahrzeug vorschriftskonform ist oder ob im Einzelfall wegen festgestellter Abweichungen eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erteilt werden muss.

Sofern eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO erforderlich ist, können Sie einen Antrag im Serviceportal Brandenburg schnell und einfach digital stellen. Bitte fügen sie dazu Ihrem Antrag auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO die erforderlichen Unterlagen, die Zulassungsbescheinigung des ukrainischen Fahrzeugs (СВІДОЦТВО ПРО РЕЄСТРАЦІЮ ТРАНСПОРТНОГО ЗАСОБУ REGISTRATION CERTIFICATE CERTIFICAT D'IMMATRICULATION (Vorder- und Rückseite), die Zollanmeldung für die Überführung von Übersiedlungsgut in das besondere Zollverfahren der Endverwendung sowie die zollrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Zulassung eines Kraftfahrzeuges bei. Die Zulassung Ihres Fahrzeuges kann erst erfolgen, wenn die gegebenenfalls erforderliche Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde im Original vorgelegt werden kann.

04.01.2024