Öffentliche Bekanntgabe
zur Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Jahr 2025 des Landkreises Uckermark
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Landkreises Uckermark mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt vom 25.09.2024 bis 04.10.2024 in der Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau, Haus 1, Zimmer 221, öffentlich aus.
Zusätzlich ist der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes des Landkreises Uckermark mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 auf der Internetseite des Landkreises Uckermark (https://www.uckermark.de/kreisfinanzen) einzusehen.
Einwendungen kreisangehöriger Gemeinden gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 können innerhalb eines Monats nach Beginn der Auslegung im Amt für Finanzen der Kreisverwaltung Uckermark, Karl-Marx-Straße 1 in 17291 Prenzlau erhoben werden.
gez. Karina Dörk
Landrätin des Landkreises Uckermark
Quelle: Landkreis Uckermark