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Datum: 07.08.2024

6. Änderung zur Tierseuchenallgemeinverfügung

zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bei Wildschweinen vom 20.09.2021

Seit dem ersten Auftreten der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen im Landkreis Uckermark im August 2021 sind bis einschließlich 18.04.2024 insgesamt 126 Fälle von mit dem ASP-Virus infizierten Wildschweinen amtlich festgestellt worden.

Die ASP ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Es gibt keine Behandlungsmöglichkeiten für erkrankte Tiere, ebenso gibt es bislang keinen Impfstoff als vorbeugende Maßnahme, weder für Haus- noch für Wildschweine.

Aufgrund der angeordneten strikten Maßnahmen konnte eine Weiterverbreitung der ASP bei Wildschweinen in freie Gebiete unterbunden werden. Dabei ist die Abschottung der infizierten Region mittels Umzäunung sehr effizient und maßgeblich für die Erfolge bei der ASP-Bekämpfung mitverantwortlich.

Durch die bisherige ASP-Bekämpfung konnte das Kerngebiet bereits aufgehoben werden. Alle weiteren Maßnahmen sind weiterhin durchzuführen.

Quelle: Landkreis Uckermark