Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23.02.2024
zum Schutz der Hausgeflügelbestände im Landkreis Uckermark vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus)
Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23.02.2024 zum Schutz der Hausgeflügelbestände im Landkreis Uckermark vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Karina Dörk
Landrätin
Quelle: Landkreis Uckermark