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Datum: 03.06.2024

Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23.02.2024

zum Schutz der Hausgeflügelbestände im Landkreis Uckermark vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus)

Die Tierseuchenallgemeinverfügung vom 23.02.2024 zum Schutz der Hausgeflügelbestände im Landkreis Uckermark vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Karina Dörk
Landrätin

Quelle: Landkreis Uckermark