Tierseuchenallgemeinverfügung zum Schutz der Hausgeflügelbestände
im Landkreis Uckermark vor der Einschleppung des Erregers der Geflügelpest (hochpathogenes aviäres Influenza-Virus)
Aufgrund des Auftretens des hochpathogenen aviären Influenza A-Virus (HPAIV) vom Subtyp H5 im Zusammenhang mit der Durchführung einer Geflügelschau in Mecklenburg-Vorpommern im November 2022 sowie des Geflügelpestgeschehens seit mehreren Monaten in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein hat die Landrätin gemäß der Verordnung (EU) 2016/429, der Delegierten Verordnung (EU) 2020/687 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 und 2 der Viehverkehrsverordnung, § 7 Abs. 5 und § 14a der Geflügelpest-Verordnung sowie der Anordnung zusätzlicher Maßnahmen des MSGIV vom 29.11.2022 nachfolgende Maßnahmen angeordnet:
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