Wahl zum Kreistag - Aufforderung zum Einreichen von Vorschlägen für beisitzende Mitglieder des Kreiswahlausschusses
Für die Wahl zum Kreistag des Landkreises Uckermark am 09. Juni 2024 ist gemäß § 16 BbgKWahlG ein Kreiswahlausschuss zu bilden. Der Kreiswahlausschuss besteht aus dem Kreiswahlleiter, seinem Stellvertreter und fünf beisitzenden Mitgliedern. Die beisitzenden Mitglieder werden vom Kreiswahlleiter berufen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BbgKWahlV fordere ich die im Landkreis Uckermark vertretenen Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen auf, wahlberechtigte Personen des Wahlgebiets als beisitzende Mitglieder des Kreiswahlausschusses vorzuschlagen.
Die vorgeschlagenen Personen dürfen keine Wahlbewerbende, Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sein. Sie dürfen außerdem in keinem anderen Wahlorgan (Wahlausschüsse, Wahlvorstände) Mitglied sein.
Werden von den Parteien, politischen Vereinigungen und Wählergruppen nicht genügend wahlberechtigte Personen als beisitzende Mitglieder vorgeschlagen, berufe ich die weiteren beisitzenden Mitglieder nach meinem Ermessen.
Ich bitte, mir bis zum 1. Dezember 2023 die Vorschläge unter Angabe des Namens, Vornamens und der Anschrift der vorgeschlagenen Personen unter folgender Anschrift zu unterbreiten:
Prenzlau, den 30.10.2023
gez. Robert Richter
Kreiswahlleiter