Brandenburgische Düngeverordnung - neue Kulisse ab 01.12.2022
Mit Veröffentlichung am 29.11.2022 wurde die Brandenburgische Verordnung über besondere Anforderungen an die Düngung in belasteten Gebieten (BbgDüV) geändert. Damit verbunden ist die Ausweisung einer überarbeiteten Nitratkulisse (auch als „belastete“ oder „rote“ Gebiete bezeichnet). Die bislang nach Bundes- und Landes-Düngeverordnung einzuhaltenden Maßnahmen wurden nicht überarbeitet und gelten unverändert weiter.
Landwirtschaftsbetriebe können sich über das Feldblockkataster des Landes Brandenburg zu den betroffenen Flächen informieren (bitte das Thema „Düngeverordnung“ aktivieren). Link zum Feldblockkataster
Seit dem 01. Januar 2021 gelten für Flächen in der Nitratkulisse 9 zusätzliche düngerechtliche Anforderungen. Das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) informiert darüber auf seiner Homepage (Rubrik Bodenschutz und Düngung). Link zum LELF