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Hofnahe Schlachtung - für mehr Tierwohl und Regionalität

Bis vor kurzem konnten Tiere aufgrund europäischer Vorgaben ausschließlich in einem EU-zugelassenen Schlachthof geschlachtet werden. Nur in Ausnahmefällen konnte für Einzeltiere auf Antrag und Genehmigung davon abgewichen werden. Seit 2021 ist eine europäische Rechtsänderung in Kraft getreten, die es erlaubt, dass jeweils bis zu drei Rinder, sechs Schweine, neun Schafe oder Ziegen oder drei Pferde unter Verwendung einer mobilen Schlachteinheit im Herkunftsbetrieb geschlachtet werden. Die sogenannte Schlachtung im Herkunftsbetrieb ermöglicht im Vergleich zur bis dahin geltenden Regelung die regelmäßige Schlachtung bei Verzicht auf belastende Lebendtransporte zu Schlachthöfen. Bei ganzjährig im Freien gehaltenen Rindern kann sogar der Weideschuss angewendet werden.

Seit Mai 2024 gibt es in der Uckermark einen Arbeitskreis „Hofnahe Schlachtung“, der aus Vertretern von Landwirtschaft, Produktion, Wissenschaft, Verwaltung und Verbraucherschutz besteht. Gemeinsam wollen wir die Nutzung der Schlachtung im Herkunftsbetrieb in der Uckermark vorantreiben, Abläufe optimieren und aktuelle Hindernisse aus dem Weg räumen. Für mehr Tierwohl und Regionalität.

Landrätin Karina Dörk

„Die Uckermark verfügt über einen hohen Anteil an extensiven Weideflächen. Damit wird nicht nur dem Erhalt der Artenvielfalt und der natürlichen Vegetation, sondern auch dem Tierwohl Rechnung getragen. Ein artgerechter Umgang mit Tieren sollte auch für deren Lebensende gelten. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen von Landwirten und Produzenten, Schlachtungen im Herkunftsbetrieb durchzuführen. So werden den Tieren lange Transportwege und viel Stress erspart und die Verbraucherinnen und Verbraucher können mit gutem Gewissen in der Uckermark erzeugtes, qualitativ hochwertiges Fleisch konsumieren.“

Karina Dörk, Landrätin

Warum?

1. Wir haben Achtung vor dem Lebewesen.

Unser Antrieb ist der Tierschutz und die Achtung vor dem Mitgeschöpf. Tiere sollten am Ende des Lebens nicht dem Stress ausgesetzt werden müssen, in den nächsten großen Schlachthof – oft mehrere 100 km entfernt- transportiert zu werden.

2. Wir wollen uns gesund ernähren.

Wir wollen in der Uckermark daran arbeiten, ein funktionierendes System der regionalen, dezentralen Schlachtmöglichkeit aufzubauen, um „Schlachtung mit Achtung“ zu ermöglichen und Verbrauchern den Zugang zu regionalen Fleisch- und Wursterzeugnissen mit höchster Qualität zu ermöglichen. Bio oder konventionell, aber immer regional. 

3. Wir wollen regionale Wirtschaftskreisläufe fördern.

Die Möglichkeit der mobilen Schlachtung stellt eine Chance für Tierhalter und Produzenten in der Uckermark dar, neue, tierschutzgerechte Wertschöpfungsketten im Bereich der Fleisch- und Wurstproduktion aufbauen zu können.

4. Wir wollen kurze Wege.

Durch Schlachtung im Herkunftsbetrieb vermeiden wir unnötig lange Transportwege und schützen so nicht nur die Tiere, sondern auch das Klima. 

5. Wir wollen Arbeit schaffen.

Notwendige Investitionen bedürfen einer Förderung; die regionale Entwicklungsstrategie der LEADER-Region Uckermark unterstützt derartige Vorhaben und Projektträger dabei.

Allgemeine Informationen

Die Schlachtung im Herkunftsbetrieb bedarf einer behördlichen Genehmigung – alle dafür notwendigen Informationen zum Ablauf und der Beantragung stellen wir hier so aktuell wie möglich zur Verfügung:


Sie wollen Ihre Tiere im Herkunftsbetrieb schlachten lassen?

Für die mobile Einheit muss ein schlüssiges Nutzungskonzept vorliegen, das die Einhaltung der Hygienestandards für Schlachtungen gewährleistet und die Voraussetzung erfüllt, in die Zulassung des beteiligten Schlachtbetriebes nach EU-Hygienerecht integriert zu werden. Für Schlachtungen im Herkunftsbetrieb ist zudem die Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes verpflichtend. Die Beantragung im Vorfeld umfasst folgende Schritte:

  1. Genehmigung der Schlachtung im Herkunftsbetrieb inkl. Nutzung einer mobilen Einheit als zertifizierte Schlachtstätte (Antrag)
  2. Weideschusserlaubnis (Antrag)
  3. waffenrechtliche Erlaubnis (Antrag POLIZEI)

Bis auf Punkt 3 erfolgt die Beantragung beim Veterinäramt des Landkreises Uckermark.
Bei einer Erstbeantragung ist mit einer Bearbeitungsdauer von ca. 3 Wochen zu rechnen. Bei vorliegender Genehmigung ist jeder Schlachtvorgang 3 Tage vorher per E-Mail anzumelden. Die genauen Abläufe werden mit den Amtstierärzten im Vorfeld abgestimmt. 

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Förderung

Sie sind Landwirt, Produzent, Schlachtbetrieb oder aus dem Fleischereihandwerk und interessieren sich für die Hofnahe Schlachtung? Wollen z.B. die Schlachtkapazitäten durch den Bau einer regionalen EU-zertifizierten Schlachtstätte verbessern? Dann stehen Ihnen im Landkreis verschiedene Ansprechpartner zur Unterstützung zur Verfügung:

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir stehen für ein Beratungsgespräch gern zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Hofnahe Schlachtung in der Presse

Uckermark-Kurier, 20.01.2025 »Schlachthof ade!« - Netzwerk will die Fleischproduktion revolutionieren