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Fischereischein - Anglerprüfung

Das Land Brandenburg ist reich an Seen, Flüssen und Bächen. Die Fischbestände der märkischen Gewässer sind attraktiv für die Ausübung der Angelfischerei. Das Interesse für diese sinnvolle Freizeit und Erholungsgestaltung wächst.

Damit die Fische und die Gewässer in ihrer Artenvielfalt erhalten bleiben und das Angeln waid- und tierschutzgerecht erfolgt, sind jedoch einige Grundkenntnisse zur Fisch- und Gewässerkunde, zum tierschutzgerechten Umgang mit dem gefangenen Fisch oder auch zu rechtlichen Grundlagen zur Ausübung der Angelfischerei einschließlich Schonzeiten und Mindestmaße erforderlich.

Prüfung, Zulassung und Termine

Diese Kenntnisse werden dem interessierten Angler durch den Fischereischein bestätigt. Voraussetzung dafür ist eine Prüfung, die von den unteren Fischereibehörden der Landkreise und kreisfreien Städte oder durch vom Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung anerkannte natürliche oder juristische Personen des Privatrechts abgenommen wird.

Die Zulassung zur Prüfung ist daran gebunden, dass für die antragstellende Person keine Gründe zur Versagung des Fischereischeines vorliegen und die Person vor Beginn der Prüfung das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Prüfungstermine werden rechtzeitig veröffentlicht oder sind in den Unteren Fischereibehörden zu erfragen. Die Prüfungsfragen sind einheitlich. Sie wurden zum 1. Januar 2010 den neuen Rechtsgrundlagen angepasst.

Quelle: MLUK Brandenburg

Was sollten Sie beachten?

Zulassung zur Anglerprüfung bei Jugendlichen mit Vollendung des 14. Lebensjahres

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Prüfungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR

Was müssen Sie mitbringen bzw. einreichen?

Antrag auf Zulassung zur Anglerprüfung; bei Minderjährigen zusätzlich Unterschrift eines Erziehungsberechtigte.