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Direktzahlungen der EU (Basis-, Umverteilungs-, Greening-, Junglandwirte-, Kleinerzeugerprämie)

Ziel der Förderung: Entlohnung von dem Allgemeinwohl dienenden Leistungen der Landwirtschaft, Einkommens- und Risikoabsicherung, Einhaltung hoher Standards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz.

Kernelement der EU-Agrarförderung bilden die flächenbezogenen Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber. Sie sind in Deutschland vollständig von der Produktion entkoppelt und dienen der Entlohnung von Leistungen der Landwirtschaft, die dem Allgemeinwohl dienen und nicht über den Markt honoriert werden. Sie stellen einen finanziellen Ausgleich für die im internationalen Vergleich hohen Standards der Europäischen Union (EU) in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz dar und dienen der Einkommens- und Risikoabsicherung landwirtschaftlicher Betriebe.

Rechtsgrundlage(n)

Ziel der Förderung

  • Entlohnung von dem Allgemeinwohl dienenden Leistungen der Landwirtschaft
  • Einkommens- und Risikoabsicherung
  • Einhaltung hoher Standards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz und Verbraucherschutz

Was wird gefördert?

Bemessungsgrundlage für die Gewährung von Direktzahlungen ist die landwirtschaftlich genutzte Fläche, einschließlich der förderfähigen Landschaftselemente, in den Ländern Brandenburg und Berlin.

Die Direktzahlungen setzen sich aus einer Basisprämie, einer Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (Greeningprämie), einer Umverteilungsprämie, einer Zahlung für Junglandwirte (Junglandwirteprämie) sowie einer vereinfachten Zahlung für Kleinerzeuger (Kleinerzeugerregelung) zusammen.

Wer wird gefördert

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Der Erhalt der Direktzahlungen ist an die Einhaltung und Erfüllung bestimmter Vorschriften geknüpft. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften kann zu einer Kürzung der Direktzahlungen oder zu einer Sanktionierung führen.

Grundlage für die Gewährung der Direktzahlungen bilden die sogenannten Zahlungsansprüche. Jeder Betrieb, der Direktzahlungen beantragen möchte, muss über Zahlungsansprüche verfügen. Jeder Zahlungsanspruch kann mit jeweils einem Hektar beihilfefähiger Fläche aktiviert werden. Zahlungsansprüche wurden letztmalig im Jahr 2015 neu zugewiesen. Seit dem Antragsjahr 2016 ist eine Zuweisung von Zahlungsansprüchen ausschließlich an Junglandwirte und Neueinsteiger möglich.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Die Direktzahlungen werden auf Grundlage der mit Zahlungsansprüchen aktivierten beihilfefähigen Fläche gezahlt. Die Höhe der Direktzahlungen bemisst sich anhand der beantragten Prämien.

  • Basisprämie: circa 176 Euro je Hektar
  • Greeningprämie: circa 86 Euro je Hektar
  • Umverteilungsprämie: circa 50 Euro je Hektar (für die ersten 30 Hektar) und circa 30 Euro je Hektar (für die nächsten 16 Hektar)
  • Junglandwirteprämie: cirka 44 Euro je Hektar (für maximal 90 Hektar)
  • Kleinerzeugerregelung: maximal 1.250 Euro (Teilnahme seit dem Antragsjahr 2016 nicht mehr möglich)

Wo und wie erfolgt die Antragstellung?

Der Antrag auf Direktzahlungen ist im Rahmen des Agrarförder-Sammelantrages bis zum 15. Mai des jeweiligen Antragsjahres einzureichen. Die Antragstellung erfolgt elektronisch mit Hilfe der Web-Anwendung inet WebClient (www.agrarantrag-bb.de).

Erforderliche Unterlagen

  • Datenbegleitschein(e) aus dem/den Einreichvorgang/-vorgängen im WebClient
  • ggf. Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht
  • ggf. Kopie des aktuellen GbR-Vertrags