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Bau-, technische, bewegliche Denkmale

Im Landkreis Uckermark werden derzeit knapp 1.000 Denkmalpositionen in der Denkmalliste des Landes Brandenburg geführt.

Nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz kann die geschichtliche, wissenschaftliche, technische, künstlerische, städtebauliche oder volkskundliche Bedeutung Grund für die Unterschutzstellung sein.

Denkmale wurden aufgrund dieser Bedeutungskriterien entweder als Bau-, technisches oder bewegliches Denkmal unter Schutz gestellt. Sie können unterschiedlicher Art und Nutzung sein.

Die Prüfung und Feststellung des Denkmalwerts obliegt dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum (BLDAM).

Hier einige ausgewählte Beispiele:

Baudenkmale

bauliche Anlagen oder Teile solcher Anlagen
Das Inventar ist, soweit es mit dem Denkmal eine Einheit von Denkmalwert bildet, Teil desselben.

Kirchen, Klöster, Klosterruinen, wüste Kirchen, Pfarrhäuser

Boitzenburg, Klosterruine

Gutsanlagen, Guts- und Herrenhäuser

Mürow, Speicher der Gutsanlage


Stadtbefestigungsanlagen, Burganlagen

Templin, Stadtmauer im Bereich Seestraße


Wohnhäuser, Geschäftshäuser

Angermünde, Hoher Steinweg 25


Wirtschaftsgebäude: Stallanlagen, Scheunen, Speicher, Spritzenhäuser, Schmieden

Mürow, Schmiede, Am Dorfteich


Kriegerdenkmale, Meilensteine, Grabanlagen/-steine

Neukünkendorf, Kriegerdenkmal auf dem Kirchhof


Technische Denkmale

technische Anlagen oder Teile solcher Anlagen

Mühlen, Bahnanlagen mit Bahnhöfen, Verkehrswege (Pflasterstraßen)

Gollmitz, Wassermühle

Bewegliche Denkmale

  • bewegliche Sachen, Sammlungen oder sonstige Mehrheiten beweglicher Sachen
  • Ausstattung in Kirchen