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Denkmalliste

Haben Sie ein historisches Gebäude, eine Hofanlage, Teile einer Bahnhofsanlage, eine Parkanlage erworben? Dann könnte es sich unter Umständen um ein denkmalgeschütztes Objekt bzw. um eine denkmalgeschützte Anlage handeln.


Oder möchten Sie wissen, ob ein bestimmtes Objekt unter Denkmalschutz steht?

Das Verzeichnis der Denkmale des Landes Brandenburg für das Gebiet des Landkreises Uckermark führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM / Landesdenkmalamt). Die Denkmale werden in der Denkmalliste erfasst, die beim BLDAM unter folgendem Link abgerufen werden kann: Brandenburgische Denkmalliste


Bitte beachten Sie, dass der Schutzstatus als Denkmal nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig ist. Das heißt, Denkmale müssen nicht in der Denkmalliste stehen, um gesetzlich geschützt zu sein. Insbesondere Bodendenkmale werden in Brandenburg bewusst nicht in die Denkmalliste aufgenommen, um illegalen Raubgräbern die „Arbeit“ nicht noch zu vereinfachen.
Es kann also möglich sein, dass für Ihr Objekt durch das BLDAM bereits Denkmalwert festgestellt wurde.

Sofern Sie diesbezüglich eine rechtssichere Auskunft haben möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Dezernat Inventarisation und Dokumentation des BLDAM.

Eintragungen oder Löschungen können von Jedermann angeregt werden.

Der Weg zum Denkmal

  • Stellen Sie einen formlosen Antrag beim Landesdenkmalamt auf Prüfung des Denkmalwerts und Eintragung Ihres Objekts in die Denkmalliste. Fügen Sie dem Antrag neben den Grundstücksdaten auch ein paar Fotos bei.

  • Das BLDAM prüft den Denkmalwert in der Regel im Rahmen einer Besichtigung des Objekts und wird sich daher zur Verabredung eines gemeinsamen Termins an Sie wenden, sofern Sie Eigentümer oder Verfügungsberechtigter sind.

  • Das Landesdenkmalamt informiert die untere Denkmalschutzbehörde über das Ergebnis der Prüfung. Das kann einerseits die Bestätigung des Denkmalwerts sein, andererseits aber auch die Mitteilung, dass kein Denkmalwert festgestellt werden konnte.

  • Im Falle der Bestätigung des Denkmalwerts trägt das BLDAM Ihr Objekt in die Denkmalliste ein. Die untere Denkmalschutzbehörde informiert Sie über die Eintragung.

  • Ihr Objekt ist nun ein Denkmal.

  • Für alle weiteren Fragen zum praktischen Umgang mit Ihrem denkmalgeschützten Objekt wenden Sie sich bitte an die untere Denkmalschutzbehörde. Veränderung von Denkmalen - denkmalrechtliche Erlaubnis

Nach dem Brandenburgischen Denkmalschutzgesetz kann die geschichtliche, wissenschaftliche, technische, künstlerische, städtebauliche oder volkskundliche Bedeutung Grund für die Unterschutzstellung als Denkmal sein.

Als „Bodendenkmal“ gelten insbesondere Reste oder Spuren von Gegenständen, Bauten und sonstigen Zeugnissen menschlichen, tierischen und pflanzlichen Lebens, die sich im Boden oder in Gewässern befinden oder befanden. Diese sehr weit gefasste Definition deckt die gesamte Vielfalt des menschlichen Lebens sowie die wechselseitigen Mensch-Umwelt-Beziehungen ab.

Bodendenkmale stehen grundsätzlich unter Denkmalschutz. Aufgrund der besonderen Eigenschaft dieser Denkmale – sie liegen meist verborgen unter Wasser oder im Erdreich – genügt der archäologisch-wissenschaftlich begründete Verdacht, dass auf einer Fläche Bodendenkmale mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorhanden sind.
Anders als z.B. Baudenkmale kann man sich die meisten Bodendenkmale nur ansehen, wenn man sie ausgräbt. Bei jeder Ausgrabung – auch wenn diese noch so sorgfältig erfolgt – wird das Bodendenkmal zerstört oder zumindest beschädigt, genau das soll allerdings möglichst vermieden werden.

Sind Sie mit einer Eintragung Ihres Objekts in die Denkmalliste nicht einverstanden bzw. möchten Sie die Gründe für die Eintragung ausführlich dargelegt bekommen? Dann haben Sie als Eigentümer oder Verfügungsberechtigter folgende Möglichkeiten:


  • Beantragen Sie beim Landesdenkmalamt die Feststellung der Denkmaleigenschaft durch Verwaltungsakt. Sie erhalten einen sog. Feststellungsbescheid.
  • Sofern Ihnen der Feststellungsbescheid vorliegt, besteht die Möglichkeit der Klage beim Verwaltungsgericht.

Hier einige Beispiele von Denkmalen:

Bodendenkmale

Grabdenkmale

Grab einer jungen Frau in Bietikow

Bei Bietikow wurde dieses ca. 5.300 Jahre alte Grab einer jungen Frau aus der mittleren Jungsteinzeit freigelegt. Typisch war damals die Beisetzung in Form der Seitenlage mit angezogenen Beinen (»Hockergräber«). Die Steine dürften zur Grabausstattung gehören.



Großsteingrab Trebenow

Bei dem ca. 5.500 Jahre alten Großsteingrab bei Trebenow (mittlere Jungsteinzeit) handelt es sich um eines der ältesten obertägig sichtbaren Bauwerke der Uckermark.


Siedlungen

Bodendenkmal Dauer

Viele Bodendenkmale liegen heute in Wäldern oder auf Feldern. Hier wurden nahe des Ortes Dauer beim Bau einer Windkraftanlage gleich vier Siedlungen entdeckt, die über Jahrtausende an ein und derselben Stelle errichtet wurden - in der Bronzezeit (ca. 1.000 - 800 v. Chr.), der Eisenzeit (ca. 400 v. Chr. - »0«), der römischen Kaiserzeit (»0« - 375 n. Chr.) und der Slawenzeit (ca. 900 - 1.000 n. Chr.).



Pfosten aus der Völkerwanderungszeit in Lübbenow

Ein Großteil der archäologischen Hinterlassenschaften ist unscheinbar, wie hier sechs Spuren von Pfosten eines ehemaligen Gebäudes aus der frühen Völkerwanderungszeit (»um 400« n. Chr.) bei Lübbenow - eine sehr seltene Entdeckung.



Angermünder Museum

Lehmfußbodenschichten

Beim Bau des Angermünder Museums am Markt war gut zu erkennen, wie die Stadt »hochgewohnt« wurde. 700 Jahre lang »stapelten« sich die Lehmfußbodenschichten der immer wieder erneuerten Häuser zu einem über zwei Meter hohen Schichtpaket. Einige rötliche Brandschichten erzählen von Bränden.


Befestigungsanlagen

Burgwall bei Wollschow

Dieser kleine slawische Burgwall aus dem 10. Jh. wird heute über einen Wanderweg bei Wollschow touristisch erschlossen.

Baudenkmale

Kirchen, Klöster, Klosterruinen, wüste Kirchen, Pfarrhäuser

Boitzenburg, Klosterruine

Gutsanlagen, Guts- und Herrenhäuser

Mürow, Speicher der Gutsanlage


Technische Denkmale

Mühlen, Bahnanlagen mit Bahnhöfen, Verkehrswege (Pflasterstraßen)

Gollmitz, Wassermühle


Gartendenkmale

Parkanlagen, Alleen, Gärten, Friedhöfe

Görlsdorf, Lenné-Park

Denkmalbereiche

Altstädte, Dorfanlagen

Angermünde, Denkmalbereich »Historische Altstadt«