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Untere Denkmalschutzbehörde

Steuerbescheinigungen

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Anwendung der §§ 7i, 10f und 11b EStG, zu beantragen für:

  • Objekte, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden.
  • Objekte, die vermietet oder zu gewerblichen Zwecken (Einkunftserzielung) genutzt werden.
  • Objekte in Denkmalbereichen.

Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung zur Anwendung des § 10g EStG, zu beantragen für:

  • Kulturgüter, die weder zu eigenen Wohnzwecken noch zur Erzielung von Einkünften genutzt werden (z.B. Burgen, Schlösser, Stadtmauern)
  • gärtnerische, bauliche oder sonstige Anlagen, die kein Gebäude sind (z.B. Bodendenkmale, Parkanlagen).
  • Mobiliar, Kunstgegenstände, Kunstsammlungen...

Aufstellung der elektronischen Rechnungen (falls vorhanden)

Veränderung an Denkmalen