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Förderung

Der Landkreis Uckermark unterstützt mit der Partnerschaft für Demokratie eine lebendige und vielfältige Demokratie, respektvollen Umgang miteinander sowie gegenseitige Anerkennung und Unterstützung. Alle sind eingeladen, sich an der Gestaltung einer lebendigen demokratischen Gesellschaft im Landkreis Uckermark zu beteiligen.

Anträge können ganzjährig gestellt werden. Eingereichte Anträge des Aktions- und Initiativfonds werden dem Begleitausschuss vorgelegt. Dieser entscheidet entsprechend seiner Gesamtstrategie des Programms über eine Förderung des Projekts, sofern es der Zielerreichung des Lokalen Aktionsplans Demokratie dient. Der Begleitausschuss setzt sich aus Akteuren der Zivilgesellschaft und Vertretern von Institutionen der Uckermark zusammen. Die Antragsstellenden werden zur Sitzung selbst eingeladen und können ihr Projekt direkt dem Begleitausschuss vorstellen. Eine Entscheidung wird am Tag selbst gefällt.

Die Anträge für den Aktions- und Initiativfonds können bis 14 Tage vor einer Sitzung eingereicht werden. Die Termine finden Sie auf unserer Website. Es empfiehlt sich, vor der Einreichung Kontakt zur externen Koordinierungs- und Fachstelle aufzunehmen. Sie beantwortet Ihre Fragen und gibt Tipps zur Antragstellung. Link zum Kontaktformular

Die Förderung kann bis zu 100 v.H. der von der Lokalen Koordinierungsstelle für Demokratieangelegenheiten als zuwendungsfähig anerkannten Aufwendungen betragen, höchstens jedoch 10.000,00 EUR. Ein gefördertes Projekt muss in ein und demselben Kalenderjahr durchgeführt und finanziell abgerechnet werden.

Für die Förderung einzelner Jugendprojekte gibt es im Lokalen Aktionsplan Demokratie Uckermark einen Jugendfonds. Aus dem Jugendfonds werden Projekte im Landkreis Uckermark gefördert, die junge Menschen für junge Menschen gestalten. Im Jugendfonds stehen jedes Jahr 5.000 € zur Verfügung. Über die Bewilligung der Projekte entscheidet das Jugendforum.

Informationen, Fristen, Anträge und Formulare finden sie unterfolgendem Link: Anträge LAP

Aktions- und Initiativfonds

Wie wird gefördert? - Ihr Projektantrag in sieben Schritten

1. Schritt: Erstberatung

Wir empfehlen vor der vor Antragstellung die Fach- und Koordinierungsstelle des LAP zu kontaktieren.

Sie ist die erste Ansprechperson in allen Angelegenheiten der Förderaktivitäten und berät Sie hinsichtlich notwendiger Unterlagen und gibt Hilfestellungen für eine erfolgreiche Antragstellung.

2. Schritt: Antrag ausfüllen und per Mail versenden

Füllen Sie zuerst das »Antragsformular Aktions- und Initiativfonds“ inklusive »Kosten- und Finanzierungsplan« am Computer aus. Die Fach- und Koordinierungsstelle des LAP hilft Ihnen gerne Ihren Antrag vorab zu prüfen. Schicken Sie den ausgefüllten Antrag als angehängte Datei per E-Mail an die Fach- und Koordinierungsstelle (lap-uckermark@big-demos.de)

3. Schritt: Antrag überarbeiten

Nach der Prüfung Ihres Antrags durch die Fach- und Koordinierungsstelle erhalten Sie diesen zurück – eventuell mit der Aufforderung diesen zu überarbeiten. Korrigieren Sie in diesem Fall bitte Ihren Antrag.

4. Schritt: Antrag per Post versenden

Drucken Sie Ihr Antragsformular und den Kosten- und Finanzierungsplan aus und schicken die Unterlagen unterschrieben auf dem Postweg an LAP Uckermark, Dezernat II / Jugendamt, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau.

Sobald wir Ihre Antragsformulare erhalten und geprüft haben, wird Ihr Antrag den Mitgliedern des Begleitausschusses zur Abstimmung weitergeleitet. Der Stichtag zur Einreichung ist jeweils 14 Tage vor der Sitzung des Begleitausschusses. Die Termine für die Begleitausschusssitzung entnehmen Sie bitte der Website (Veranstaltungen). Der Begleitausschuss tagt in etwa alle acht Wochen.

Nach der Bewilligung durch den Begleitausschuss ergeht an den Träger ein Zuwendungsbescheid durch das Federführende Amt (Jugendamt Landkreis Uckermark). Dieser enthält alle wichtigen Informationen, Dokumente und Fristen für die Abrechnung.

Mit dem Projekt darf vor der Bewilligung des Begleitausschusses nicht begonnen worden sein! (Ausnahme: vorzeitiger Maßnahmebeginn)

5. Schritt: Projekt starten und verwalten

Nach der Bewilligung ihres Projekts können Fördermittel abgerufen werden. Dazu schicken Sie das ausgefüllte Formular »Mittelanforderung Träger« (Anlage Zuwendungsbescheid) an LAP Uckermark, Dezernat II / Jugendamt, Karl-Marx-Straße 1, 17291 Prenzlau und warten auf die Überweisung.


Hinweis: Bitte sammeln Sie während der Projektphase Dokumente, Nachweise, Rechnungen und Quittungen für die notwendige Projektabrechnung im Schritt 7.

6. Schritt: Öffentlichkeitsarbeit

Sie sind verpflichtet, die Öffentlichkeitsarbeit der Fach- und Koordinierungsstelle aktiv zu unterstützen. Planen Sie unsere beiden Logos in Ihrem Produkt der Öffentlichkeitsarbeit zu verwenden (z. B. Internetauftritte, Flyer, Banner, Dokumentationen, Einladungen, Pressemitteilungen, Social-Media-Beiträge, etc.), bitten wir Sie Ihr geplantes Produkt vor Veröffentlichung an die Fach- und Koordinierungsstelle zur Freigabe zu schicken.

7. Schritt: Projekt abrechnen

Nach Abschluss des Projektes sind ein Verwendungsnachweis über die ordnungsgemäße Mittelverwendung und ein Sachbericht zu erstellen und beim Federführenden Amt einzureichen.

Füllen Sie für den Verwendungsnachweis bitte das Formular »Verwendungsnachweis« und das Formular »Belegliste/zahlenmäßiger Nachweis« aus.

Was wird gefördert?

Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen." Fördert ziviles Engagement und demokratisches Verhalten auf der kommunalen, regionalen und überregionalen Ebene.

In diesem Zusammenhang werden vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Vereine, Projekte und Initiativen unterstützt, die sich der Förderung von Demokratie und Vielfalt widmen und insbesondere gegen Rechtsextremismus und Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit wie zum Beispiel Rassismus und Antisemitismus engagieren.

Weitere Informationen zum Bundesprogramm finden Sie unter: https://www.demokratie-leben.de/

Für das Haushaltsjahr 2022 stehen dem LAP Demokratie Uckermark 100.000 EUR in unterschiedlichen Fonds zur Verfügung, die für die Förderung von Projekten eingesetzt werden können. Im Aktions- und Initiativfonds beträgt die maximale Fördersumme 10.000 EUR für ein Einzelprojekt.

Welche Projekte bisher gefördert werden konnten finden Sie hier. Projekte LAP

Anträge können ganzjährig gestellt werden. Ein gefördertes Projekt muss in ein und demselben Kalenderjahr durchgeführt und finanziell abgerechnet werden.

Wer wird gefördert?

Die Förderung kann von gemeinnützigen Organisationen (also Vereine, Verbände oder andere nichtstaatliche, gemeinnützige Organisationen) beantragt werden.

Jugendfonds

Wie wird gefördert?

Der Antrag beinhaltet eine kurze Projektbeschreibung sowie eine Auflistung der Ausgaben, die Ihr für euer Projekt benötigt. Die Projektbeschreibung sollte nicht länger als eine Seite sein. Sie muss das Ziel Eures Projektes erläutern sowie die einzelnen Schritte der Umsetzung darstellen. Außerdem müssen alle Beteiligten aufgelistet werden.

Für die Umsetzung und die Abrechnung des Projektes braucht Ihr einen Projektpaten (gemeinnütziger Träger oder gemeinnütziger Verein). Wir empfehlen vor der Antragsstellung eine Beratung durch die Koordinierungs- und Fachstelle.

Checkliste für ein schriftliches Antragskonzept aus dem Jugendfonds:

Projektinhalt

  • WIE heißt das Projekt (Titel)?
  • WANN und WO findet das Projekt statt? (mit Vor- und Nachbereitung, Start/Ende)
  • WAS ist die IDEE des Projekts? WAS möchtet ihr erreichen? WELCHE Aktion ist geplant? (Was, Wie, Wo, Mit Wem, Für Wen, usw.)
  • WIE berichtet ihr über das Projekt vor, während und nach der
  • Durchführung?

Finanzen (Bitte auf einem Extra-Blatt)

  • WIE soll das Projekt FINANZIERT werden?
    • Wie viel Geld wird benötigt und Wofür? (z.B. Anschaffungskosten, Mieten, Fahrtkosten, Bücher, Arbeitsmaterialien, Honorare, Personalkosten…)
    • Welche Einnahmen sind geplant? (Eigenmittel, Zuschüsse durch Spenden, Sponsoring, Fördergelder öffentlicher und nicht-öffentlicher Organisationen)
    • beim Jugendfonds beantragte Gesamtkosten

Daten Antragsteller*innen

Wer stellt den Antrag?

  • Jugendlicher (Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail, Telefonnr.)
  • Projektpate (Träger oder Verein, Name, Vorname, Adresse, PLZ, Ort, E-Mail, Telefonnr.)
  • Unterschriften der Antragssteller*innen
  • Der Antrag geht schriftlich an LAP Uckermark, Jugendforum, Dezernat II / Jugendamt, Karl-Marx-Str. 1, Prenzlau

Was wird gefördert?

Gefördert werden können unter anderem:

  • Veranstaltungen oder Projekte zum Thema Demokratie und Toleranz
  • Veranstaltungen oder Projekte zur Jugendbeteiligung und Förderung von Engagement
  • Veranstaltungen oder Projekte zum Thema Zivilcourage
  • Jugendveranstaltungen und Jugendkulturveranstaltungen
  • Veranstaltungen oder Projekte zur Stärkung der Kooperation von verschiedenen Gruppen, Vereinen, Schulen etc.
  • Veranstaltungen oder Projekte zur Förderung von Integration und Inklusion
  • Veranstaltungen oder Projekte zum Thema kulturelle und religiöse Vielfalt

Mit deinem Projekt setzt du ein Zeichen FÜR Demokratie, Toleranz und Vielfalt und GEGEN Diskriminierung, Gewalt und Rechtsextremismus.

Wer wird gefördert?

  • Die Förderung aus dem Jugendfonds ist für Jugendliche (bis 27 Jahre), vor allem für Jugendgruppen, Jugendinitiativen, Kinder- und Jugendbeiräte, Schülervertretungen, Jugendabteilungen und ehrenamtlichen Gruppierungen im Bereich der Jugendarbeit.
  • Erwachsene dürfen unterstützen, das Projekt aber nicht leiten. Entscheidungen treffen nur Jugendliche.
  • Das Projekt wird von mehreren Jugendlichen gemeinsam organisiert und kommt möglichst vielen zugute.

Wichtige Kriterien bei der Entscheidung über die Förderung sind: Sind Jugendliche beteiligt an der Ideenfindung und Projektentwicklung, sowie der Entscheidung darüber wie das Geld verwendet werden soll? Sind Ziel und Finanzierungsplan realistisch?