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Entrichtung der Fischereiabgabe

Leistungsnummer: 99042010131000

Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie vorher die Fischereiabgabe entrichten.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Mindestalter 8 Jahre

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: 2,50 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: 12,00 EUR

- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: 40,00 EUR

Verfahrensablauf

Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.

Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.

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