Entrichtung der Fischereiabgabe
Leistungsnummer: 99042010131000
Wenn Sie angeln oder fischen möchten, müssen Sie die Fischereiabgabe entrichten
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- PDF-Datei: (312 kB)
- PDF-Datei: (387 kB)
Voraussetzungen
Mindestalter 8 Jahre
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kinder und Jugendliche von 8 bis 17 Jahre: EUR 2,50
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für ein Kalenderjahr: EUR 12,00
- Nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres für fünf Kalenderjahre: EUR 40,00
Verfahrensablauf
Sie begeben sich unaufgefordert zur Ausgabestelle für Fischereiabgabemarken und entrichten die entsprechende Fischereiabgabe.
Nach Entrichtung der Fischereiabgabe erhalten Sie die Abgabemarke als Nachweis. Diese ist in die Nachweiskarte einzukleben.
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