Unterkunft und Verpflegung
In der beruflichen Ausbildung bestehen Angebote der Unterstützung. Neben einer angemessenen Ausbildungsvergütung für Auszubildende mit einem Ausbildungsvertrag gibt es Zuschüsse oder andere Unterstützungsmöglichkeiten.
Auszubildende, die eine Berufsschule außerhalb ihres Wohnortes besuchen und dafür eine auswärtige Unterkunft in Anspruch nehmen, erhalten auf Antrag Zuschüsse zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung. Wesentliche Voraussetzung ist ein im Land Brandenburg abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung und dass der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule drei Stunden überschreitet.
Die Anträge müssen spätestens bis zum 01. April des Jahres für das vorangegangene gesamte 1. Schulhalbjahr gestellt werden und spätestens bis zum 01. Oktober des Jahres für das vorangegangene gesamte 2. Schulhalbjahr.
Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der entstandenen Kosten, höchstens jedoch 10,00 Euro pro Tag. Ansprechpartner für die Antragstellung sind die Ämter für Ausbildungsförderung bzw. Schulverwaltungsämter der Landkreise und kreisfreien Städte.
Rechtsgrundlage(n)
Was sollten Sie beachten?
- Der Berufschüler bzw. die Berufsschülerin muss eine Ausbildung im dualen System absolvieren.
- Der ausbildungsvertragsabschließende Betrieb muß seinen Sitz im Landkreis Uckermark haben (im Ausbildungsvertrag ersichtlich).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Keine.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis über Höhe der Ausbildungsvergütung durch Kopie des Ausbildungsvertrages
- Kopie des Turnusplanes des Berufsschulunterrichtes
- Originalrechnungen/ -belege für Unterkunft und Verpflegung
Formulare
- DOCX-Datei: (DOCX, 39 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 414 kB)