Unterkunft und Verpflegung
In der beruflichen Ausbildung bestehen Angebote der finanziellen Unterstützung.
Auszubildende, die während des Besuches der Berufsschule eine auswärtige Unterkunft in Anspruch nehmen, können einen Zuschuss zu den entstandenen Kosten für Unterkunft und Verpflegung beantragen.
Wesentliche Voraussetzung dafür ist ein im Land Brandenburg abgeschlossener Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung.
Außerdem muss der Zeitaufwand für die tägliche Hin- und Rückfahrt zwischen Wohnort und Berufsschule mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden betragen.
Die Anträge sind jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres zu stellen, spätestens jedoch bis zum 31. März für das vorangegangene erste Schulhalbjahr bzw. bis zum 30. September für das vorangegangene zweite Schulhalbjahr.
Bezuschusst werden bis zu 50 Prozent der nachgewiesenen Unterkunftskosten, höchstens jedoch 10,00 Euro pro Anwesenheitstag. Zusätzlich wird eine Verpflegungspauschale i.H.v. 5,00 Euro je Anwesenheitstag gewährt.
Rechtsgrundlage(n)
Richtlinien für Unterkunft und Verpflegung
- PDF-Datei: (38 kB)
- PDF-Datei: (277 kB)
Was sollten Sie beachten?
- Die Ausbildung muss im dualen System erfolgen.
- Die Ausbildungsstätte muss sich im Landkreis Uckermark befinden.
- Falls sich die Ausbildungsstätte außerhalb des Landes Brandenburg befindet, der Wohnsitz bzw. Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes jedoch im Landkreis Uckermark liegt, kann ebenfalls ein Zuschuss beantragt werden, sofern das andere Bundesland nachweislich keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewährt.
Erforderliche Unterlagen
- Kopie des Ausbildungsvertrages (bei erstmaliger Antragstellung oder bei Änderungen)
- Turnusplan der Berufsschule
- Bestätigung der Berufsschule über die Teilnahme am Unterricht (siehe Antragsformular – Anlage A)
- Originalbelege für die Kosten der Unterkunft sowie entsprechende Zahlungsnachweise (Kontoauszüge / Quittungen)
Antragsfristen
- für das gesamte erste Schulhalbjahr: 31. März
- für das gesamte zweite Schulhalbjahr: 30. September
Formulare
- PDF-Datei: (PDF, 1.7 MB)
- PDF-Datei: (PDF, 72 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 308 kB)
Elektronischer Antrag: Zuschüsse Unterkunft Verpflegung
Hinweis:
Anträge, die elektronisch über das ELANZUVER gestellt wurden, müssen innerhalb von 14 Tagen in Papierform nachgereicht werden!