Denkmal: Eintragung von Objekten in die Denkmalliste
Erst durch den gesetzlichen Schutz gibt es für die Erhaltung eines Objektes eine rechtliche Verbindlichkeit. Nur durch ihn gibt es im Ernstfall die einklagbare Chance zu langfristiger Erhaltung eines Kulturdenkmales. An der Schutzwürdigkeit von Denkmalen besteht ein öffentliches Interesse aus geschichtlichen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen oder zur Erhaltung der charakteristischen Eigenheiten von größeren räumlichen Einheiten als Ensembles (Denkmalbereiche).
Nur die bekannten und in ihrem Wert bewusst gemachten Zeugnisse der Vergangenheit erwecken das öffentliche Interesse an ihrer Erhaltung und Pflege. Diese Erforschung der Denkmalwelt ist niemals abgeschlossen. Sie muss ständig fortgeschrieben werden im Lichte neuer Erkenntnisse und gesellschaftlicher Entwicklungen. (nach „Kursbuch Denkmalschutz“ des Deutschen Nationalkomitees für Denkmalschutz)
Das Verzeichnis der Denkmale des Landes Brandenburg für das Gebiet des Landkreises Uckermark führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM). Die Denkmalliste kann beim BLDAM unter folgendem Link abgerufen werden: https://bldam-brandenburg.de/wp-content/uploads/2021/03/18-UM-Internet-20.pdf
Eintragungen oder Löschungen können lt. BbgDSchG von Jedermann angeregt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Zuständig für die Prüfung des Denkmalwerts von Objekten ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM). Wenn Sie für ein Objekt eine Prüfung des Denkmalwerts vornehmen lassen möchten, sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Flurkartenauszug (Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Nr.), postalische Anschrift des Objektes
- wenn vorhanden, alte Bau- und/oder Umbauunterlagen, historische Aufnahmen (Fotos, Stiche), Literaturhinweise, ...
- aktuelle Fotos
Sie können sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Dezernat Inventarisation und Dokumentation des BLDAM wenden.
Voraussetzungen
Nach Prüfung des Denkmalwerts durch das BLDAM wird über eine Eintragung in die Denkmalliste entschieden.
Verfahrensablauf
Das Verfahren wird vom Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) geführt.
Die untere Denkmalschutzbehörde wird über die Eintragung oder Löschung von Denkmalen durch das BLDAM informiert und unterrichtet die Verfügungsberechtigten.
Bearbeitungsdauer
Alle Informationen dazu sind beim BLDAM zu erfragen.
Die untere Denkmalschutzbehörde unterrichtet die Verfügungsberechtigten kurzfristig, nachdem ihr die Information über Eintragung oder Löschung durch das BLDAM vorliegt.
Fristen
Keine
Formulare/Schriftformerfordernisse
Ein formloser Antrag an das Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM) ist ausreichend.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Denkmaldatenbank und den Link zum BLDAM-Geoportal finden Sie hier:
https://bldam-brandenburg.de/denkmalinformationen/geoportal-denkmaldatenbank/denkmaldatenbank/