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Altlastenbearbeitung/ Bodenschutz (Havarie)

Die untere Bodenschutzbehörde (uBB) ist zuständig für die Erfassung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen, Altablagerungen und Altstandorten.

Havarien/ Meldepflicht von Bodenverunreinigungen

Sofern Sie bei Arbeiten auf Grundstücken schädliche Bodenveränderungen feststellen oder verursachen, müssen Sie diese melden.

Anhaltspunkte dafür, dass eine schädliche Bodenveränderung vorliegt, können beispielsweise sein: das Eindringen von Schadstoffen in den Boden sowie das Auffinden von Abfällen und Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen, z.B. Tanks bzw. Boden mit auffälliger Färbung oder Geruch. Die Bauarbeiten sind dann sofort einzustellen und die untere Bodenschutzbehörde ist zu informieren.

Altlastenauskünfte aus dem Altlastenkataster

Im Altlastenkataster sind die Grundstücke aufgeführt, bei denen aufgrund der früheren Nutzung (zum Beispiel Tankstelle, chemische Reinigung, Müllablagerung) der Verdacht einer Altlast besteht oder bereits entsprechende Informationen zu Bodenverunreinigungen oder Abfallablagerungen vorliegen. Das Kataster wird fortlaufend aktualisiert. Insbesondere beim Kauf oder Verkauf von Grundstücken sowie bei Bau- und Planvorhaben ist eine Auskunft aus dem Altlasten- und Altlastenverdachtsflächenkataster angezeigt.

Jeder hat das Recht auf Informationen zu Altlasten. Die Erteilung von Altlastenauskünften erfolgt auf formlosen Antrag.

Vorsorgender Bodenschutz

Das Aufbringen von Boden oder Materialien auf oder in den Boden ist beispielsweise bei der Verfüllung einer Baugrube oder von Ackerbereichen zur Bodenverbesserung. Aber bei der Begrünung eines Lärmschutzwalls oder der Anlage einer Grünfläche kann es notwendig sein Bodenmaterial aufzubringen.

Es werden folgende zwei Anwendungsbereiche unterschieden:

  • das Herstellen der obersten, durchwurzelbaren Bodenschicht
  • der Auf- oder Eintrag auf oder in die oberste, durchwurzelbare Bodenschicht.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Mündliche und einfache schriftliche Auskünfte sind gebührenfrei. Für die Erteilung einer umfassenden schriftlichen Auskunft wird eine Gebühr gemäß Gebührenordnung zum Umweltinformationsgesetz des Landes Brandenburg (BbgUIGGebO) nach dem entsprechenden Verwaltungsaufwand (Prüfung der Antragsunterlagen, Ermittlungen, Bewertung) berechnet.

Erforderliche Unterlagen

Auskünfte

Formloser Antrag mit Angaben zur Gemarkung, Flur, Flurstück oder Hoch- und Rechtswerte aus topografischen Karten, Kartenausschnitte, ortsübliche Bezeichnung.

Havarien

Formlose Mitteilung mit genauen Angaben, wo die Verunreinigung aufgetreten ist, welcher Stoff in welchen Mengen ausgetreten ist sowie nach Möglichkeit Hinweise auf Verursacher der Verunreinigung und/oder auf den betroffenen Grundstückseigentümer/Geschädigter.

Auf- und Einbringen von Materialien auf den Boden

Eine Vielzahl von Vorschriften (Bodenschutzrecht, Abfallrecht, Wasserrecht, Baurecht, Naturschutzrecht) sind bei einer Bodenauffüllung oder dem Wiedereinbau von Boden, in Abhängigkeit vom konkreten Vorhaben, zu beachten.

Die untere Bodenschutzbehörde beurteilt das Vorhaben nach Vorlage des ausgefüllten „Erhebungsbogens zum Auf- und Einbringen von Materialien“ (siehe Formular).

Bitte beachten Sie, dass in der Brandenburgischen Bauordnung festgelegt ist, für welche Aufschüttungen eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Formulare