Inhalt

Vermietung Räume & Sportstätten

Stundenweise Nutzung von Räumen

Es besteht die Möglichkeit beim Landkreis Uckermark Räume in den kreiseigenen Schulen anzumieten.

Grundlage dafür ist die Arbeitsanweisung zur Erhebung von Entgelten für die stundenweise Nutzung von Räumen in Schulen/Einrichtungen in Trägerschaft des Landkreises Uckermark.

Für die Beantragung steht das Antragsformular Antrag auf Nutzung von Räumlichkeiten zur Verfügung.


Nutzung von Sportstätten

Der Landkreis Uckermark stellt außerhalb des Schulsport seine Sportstätten auch zur allgemeinen sportlichen Nutzung und in Ausnahmefällen auch für kommerzielle Nutzer/Veranstaltungen zur Verfügung.
Grundlage dafür ist die Benutzungs- und Entgeltordnung für die Sportstätten in Trägerschaft des Landkreises Uckermark.

Die Beantragung erfolgt über das Antragsformular Antrag auf Hallennutzung.