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Baulast

Die Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärung, mit der sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sie ist also eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung.

Der Zweck der Baulast besteht darin, für ein Bauvorhaben, das ohne sie nicht genehmigungsfähig wäre, die Voraussetzungen für die Erteilung einer Baugenehmigung zu schaffen. Eine Baulast lässt sich nur unter Mitwirkung des Nachbargrundstückseigentümers realisieren; von der Bauaufsichtsbehörde kann dessen Zustimmung nicht verlangt werden.

Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber Rechtsnachfolgern. Baulasten wirken dauerhaft – bis zu ihrer Löschung.
Das Baulastenverzeichnis wird von der Bauaufsichtsbehörde geführt.

Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann in das Baulastenverzeichnis Einsicht nehmen oder sich Abschriften erteilen lassen.

Weitere Hinweise und Informationen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen / Formulare

Die für den Antrag auf Baulasteintragung erforderlichen Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Hinweisblatt.

Bevor Sie den formgerechten Antrag stellen, sollten Sie mit Ihren Nachbarn klären, ob Sie bereit sind eine Baulast auf ihrem Grundstück zu übernehmen.

Für Auskünfte und Fragen stehen Ihnen selbstverständlich die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde zu den Öffnungszeiten bzw. nach telefonischer Vereinbarung zur Verfügung.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Eintragung, Änderung und Löschung von Baulasten sowie Auskünfte und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.

Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 9 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO).

Hinweise (Besonderheiten)

Die bis zur Einführung der Baulasten 2016 bestehenden rechtlichen Sicherungen durch beschränkte persönliche Dienstbarkeiten behalten ihre Gültigkeit, soweit sie nicht durch Baulasten ersetzt und die Eintragungen im Grundbuch gelöscht wurden.

Abweichende Zuständigkeiten

Für Baulasten und das Baulastenverzeichnis der Stadt Schwedt/Oder (einschließlich der Ortsteile) ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Stadt Schwedt/Oder zuständig.

Virtuelles Rathaus der Stadt Schwedt/Oder