Zahlungsanspruchsverwaltung
Beratung hinsichtlich des Antragsverfahrens
- Überwachung der ordnungsgemäßen Handhabung der Zahlungsansprüche
- Übertragung von Zahlungsansprüchen
Rechtsgrundlage(n)
- Förderrichtlinie des Landes
- EU-Verordnungen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Erforderliche Unterlagen
Die speziellen Anträge liegen im Amt vor.