Feuerwehrunterricht
Im Landkreis Uckermark ist das Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“ an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Im Zentrum des Unterrichts steht der Erwerb von feuerwehrspezifischen Grundkompetenzen sowie deren Anwendung in praktischen Unterrichtseinheiten.
In der Klassenstufe 9 erfolgt dabei die Truppmannausbildung Teil 1, in der Klassenstufe 10 dann die Truppmannausbildung Teil 2. Mit der vollwertigen Truppmannausbildung gemäß FwDV 2 können die Schülerinnen und Schüler in jeder Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen und eingesetzt werden.
Ziele sind, dass die Schülerinnen und Schüler nicht nur eine qualitativ hochwertige Brandschutzausbildung erwerben, sondern auch ein Gespür für die Bedeutung des Ehrenamtes, Teamarbeit und ein kooperatives Miteinander entwickeln. Der wohl aber wichtigste Punkt: Nach der Ausbildung melden sich mehr Jugendliche für die Freiwillige Feuerwehr als in Vorjahren ohne das Wahlpflichtfach.
Derzeit wird an drei Schulen der Uckermark der Feuerwehrunterricht angeboten.
- Ehm-Welk-Oberschule in Angermünde,
- Oberschule „Philipp Hackert“ in Prenzlau,
- EJF-Schulzentrum „Tabaluga“-Oberschule in Schwedt, Ortsteil Vierraden.
Die Ausweitung des Programms auf weitere Schulen ist geplant.
Lehrinhalte
Den Schülerinnen und Schülern werden u. a. folgende Lehrinhalte im Unterricht vermittelt:
- Rechtsgrundlagen
- Grundlagen des Brennens und Löschens
- Fahrzeug- und Gerätekunde
- Verhalten in Gefahrensituationen
- Wirkung von und Umgang mit Gefahrstoffen
- Löscheinsatz
- technische Hilfeleistung
- Personenrettung und lebensrettende Sofortmaßnahmen
Unterrichtsablauf
- zwei Wochenstunden je Gruppe, in der Regel bei der örtlichen Feuerwehr
- Unterricht wird von einem Mitarbeiter des Landkreises durchgeführt; Hierfür wurde extra eine Stelle „SB Feuerwehrunterricht“ eingerichtet und durch einen erfahrenen Feuerwehrmann besetzt.
- Sicherstellung schulischer Aufsichtspflicht durch Lehrkraft
- auf dem Zeugnis ausgewiesene Leistungsbewertung, relevant für Schulabschlussberechnung und Versetzung
- Aushändigung eines Zertifikats als Nachweis für die Qualifikation als „Truppmann 1 bzw. 2“ nach erfolgreicher Prüfung am Ende der Ausbildung