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Feuerwehrunterricht

Im Landkreis Uckermark ist das Wahlpflichtfach „Feuerwehrunterricht“ an weiterführenden allgemeinbildenden Schulen eingeführt. Im Zentrum des Unterrichts steht der Erwerb von feuerwehrspezifischen Grundkompetenzen sowie deren Anwendung in praktischen Unterrichtseinheiten.

In der Klassenstufe 9 erfolgt dabei die Truppmannausbildung Teil 1, in der Klassenstufe 10 dann die Truppmannausbildung Teil 2 in Teilgebieten. Mit der abgeschlossenen Truppmannausbildung Teil 1 und der teil absolvierten Truppmannausbildung Teil 2 gemäß FwDV 2 können die Schülerinnen und Schüler in jeder Freiwilligen Feuerwehr aufgenommen und nach Abschluss der Truppmannausbildung Teil 2 als vollwertige Einsatzkraft eingesetzt werden.

Ziele sind, dass die Schülerinnen und Schüler nicht nur eine qualitativ hochwertige Brandschutzausbildung erwerben, sondern auch ein Gespür für die Bedeutung des Ehrenamtes, Teamarbeit und ein kooperatives Miteinander entwickeln. Der wohl aber wichtigste Punkt: Nach der Ausbildung melden sich mehr Jugendliche für die Freiwillige Feuerwehr als in Vorjahren ohne das Wahlpflichtfach.

Derzeit wird an fünf Schulen der Uckermark der Feuerwehrunterricht angeboten.

  • Ehm Welk-Oberschule in Angermünde,
  • Oberschule „Philipp Hackert“ in Prenzlau,
  • Gesamtschule Talsand in Schwedt/Oder
  • Dreiklang Oberschule in Schwedt/Oder
  • Oberschule in Templin.

Lehrinhalte

Den Schülerinnen und Schülern werden u. a. folgende Lehrinhalte im Unterricht vermittelt:

  • Rechtsgrundlagen
  • Grundlagen des Brennens und Löschens
  • Fahrzeug- und Gerätekunde
  • Verhalten in Gefahrensituationen
  • Wirkung von und Umgang mit Gefahrstoffen
  • Löscheinsatz
  • technische Hilfeleistung
  • Personenrettung und lebensrettende Sofortmaßnahmen

Unterrichtsablauf

  • zwei Wochenstunden je Gruppe, in der Regel bei der örtlichen Feuerwehr

  • Unterricht wird von Mitarbeitern des Landkreises durchgeführt; Hierfür wurden extra zwei Stellen „SB Feuerwehrunterricht“ eingerichtet und durch erfahrene Feuerwehrangehörige besetzt.

  • Sicherstellung schulischer Aufsichtspflicht durch Lehrkraft

  • auf dem Zeugnis ausgewiesene Leistungsbewertung, relevant für Schulabschlussberechnung und Versetzung

  • Aushändigung eines Zertifikats als Nachweis für die Qualifikation als „Truppmann 1 bzw. 2 - teilweise“ nach erfolgreicher Prüfung am Ende der Ausbildung