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Kreisbrandmeister

Der Kreisbrandmeister und seine zwei Stellvertreter unterstützen die Landrätin und den Landkreis bei ihren obliegenden Aufgaben im Brand- und Katastrophenschutz. Sie führen die Aufsicht über die Tätigkeit der rund 2.500 ehrenamtlichen Angehörigen in den 128 örtlichen Feuerwehreinheiten im Landkreis.

Aufgaben

Zu den Aufgaben des Kreisbrandmeisters gehören unter anderem:

  • Der Kreisbrandmeister richtet im Rahmen der Sonderaufsicht seine Hauptanstrengungen darauf, dass:
    1. die Einsatzbereitschaft gewährleistet ist und die Stärke, Gliederung und Ausstattung der Feuerwehren nach § 3 (1 und 2) BbgBKG den örtlichen Verhältnissen entsprechen,
    2. der Dienstbetrieb sowie die Aus- und Fortbildung der Feuerwehren sichergestellt sind,
    3. Feuerwehrobjekte in Ordnung und die Einsatzfahrzeuge, Geräte und Ausstattungen jederzeit einsatzbereit sind und der vorgeschriebenen technischen Überprüfung unterzogen werden,
    4. Wehrführer und nachgeordnete Dienstgrade der Feuerwehren ihren Aufgaben gewachsen sind und diesen nachkommen,
    5. die Altersschichtung des Personalbestandes und die Nachwuchsarbeit den Fortbestand der Feuerwehr gewährleisten,
    6. die Unfallverhütungsvorschriften für die Feuerwehr beachtet und die angeordneten Unterweisungen hierzu regelmäßig erteilt werden.
  • Der Kreisbrandmeister wirkt mit bei der Auswahl und Bestellung geeigneter Wehrführer und stellvertretende Wehrführer. Die Bestellung durch den Träger des Brandschutzes erfolgt im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister.
  • Der Kreisbrandmeister berät die Träger des örtlichen Brandschutzes bei Beförderungen.
  • Der Kreisbrandmeister gibt Stellungnahmen zu Anträgen zur Förderung der Stützpunktfeuerwehren ab und wirkt beim Bau von Gerätehäusern beratend mit.
  • Der Kreisbrandmeister gewinnt und fördert Kreisausbilder für die Ausbildung der Freiwilligen Feuerwehren.
  • Der Kreisbrandmeister unterstützt die örtlichen Träger des Brandschutzes bei der Gewinnung von Nachwuchs für die Freiwilligen Feuerwehren und der Sicherstellung einer zukunftsfähigen Sicherstellung des Brandschutzes sowie bei der Pflege der Verbundenheit der Feuerwehrangehörigen.
  • Der Kreisbrandmeister bereitet jährlich entsprechend den Vorgaben des Landes Brandenburg Übungen vor und führt diese durch.
  • Der Kreisbrandmeister erstellt die Alarmierungs- und Ausrückpläne der vom Landkreis für besondere Einsätze vorgehaltenen Einheiten. Der Kreisbrandmeister unterstützt die Träger des Brandschutzes bei der Erstellung der Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrenabwehrbedarfspläne und wirkt bei der Erarbeitung der Ausrückpläne der Feuerwehren mit.
  • Der Kreisbrandmeister unterstützt die Träger des Brandschutzes bei der Erstellung der Risiko- und Gefährdungsbeurteilungen und Gefahrenabwehrbedarfspläne und wirkt bei der Erarbeitung der Ausrückpläne der Feuerwehren mit.
  • Der Kreisbrandmeister nimmt die auf Kreisebene durchgeführten Aus- und Fortbildungslehrgänge ab.
  • Der Kreisbrandmeister ist befugt, einzelne Aufgaben ganz oder teilweise auf seine Stellvertreter zu übertragen. Einsätze der Brandschutzeinheit in anderen Landkreisen führt grundsätzlich ein Stellvertretender Kreisbrandmeister.
Funktion
Name
Kreisbrandmeister (hauptamtlich)
Tony Zillmer
Stellvertreter des Kreisbrandmeister (ehrenamtlich)
Christian Straßburg, Heiko Hinsche
Ehrenkreisbrandmeister Landkreis Uckermark
Einhard Brosinsky