Denkmalförderung
Rechtsgrundlage(n)
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Was sollten Sie beachten?
- Förderfähig sind denkmalpflegerische und denkmalschützerische Maßnahmen.
- Es können nur bestandskräftig eingetragene Denkmale oder Teile von Denkmalbereichen gefördert werden.
- Anträge sind bis zum 31.12. des Vorjahres einzureichen.
- Es können bis zu 20.000,00 EUR je Maßnahme und Jahr sowie bis zu 49% der Gesamtmaßnahme beantragt (und gefördert) werden.
- Die denkmalrechtliche Erlaubnis für zur Förderung beantragter Maßnahmen ist notwendig.
- Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt zum Ausfüllen des Antrages entnehmen. Antragsinformationen und -unterlagen für Förderungen durch das Land Brandenburg oder die Deutsche Stiftung Denkmalschutz können ebenfalls erfragt bzw. abgefordert werden
Erforderliche Unterlagen / Formulare
- Eigentumsnachweis
- Formular des "Antrags auf Bewilligung einer Zuwendung für Maßnahmen der Denkmalpflege" des Landkreises Uckermark (alle Formulare siehe unten)
- Vordrucke, die als "ausfüllbar" gekennzeichnet sind, können Sie am Bildschirm ausfüllen und ausdrucken.
- PDF-Datei: (2.9 MB)
- PDF-Datei: (159 kB)
- PDF-Datei: (880 kB)
- PDF-Datei: (1.4 MB)
- PDF-Datei: (1.3 MB)
Geförderte Denkmale
- PDF-Datei: (PDF, 114 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 116 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 210 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 275 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 4.9 MB)