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Jugendsozialarbeit / Schulsozialarbeit

Jugendsozialarbeit

Jugendsozialarbeit gemäß § 13 SGB VIII soll benachteiligten jungen Menschen sozialpädagogische Hilfestellung im Rahmen der schulischen und beruflichen Ausbildung, der beruflichen Tätigkeit sowie zur sozialen Integration geben.

Die Angebote der Jugendsozialarbeit richten sich hierbei an junge Menschen bis 27 Jahre, die aufgrund sozialer Benachteiligungen oder individueller Beeinträchtigungen im Prozess der beruflichen und sozialen Integration auf sozialpädagogische Hilfe oder Unterstützung angewiesen sind.

Durch die erforderlichen Angebote der Maßnahmeträger erhalten Kinder und Jugendliche Möglichkeiten zur Unterstützung:

  • für schulische Abschlüsse,
  • zur Berufsorientierung und Berufsvorbereitung,
  • zur außer- und überbetrieblichen Ausbildung,
  • zur sozialpädagogischen Begleitung im Rahmen der beruflichen Integration,
  • zur Teilnahme an Maßnahmen zur Vermeidung von schulverweigerndem Verhalten und Schulabbrüchen.

Schulsozialarbeit

Sozialarbeit an Schulen umfasst verschiedene Angebote und Leistungen der Jugendhilfe, die von sozialpädagogischen Fachkräften in Schulen erbracht werden.

Die Sozialarbeit an Schulen nimmt eine wichtige Vermittlungsfunktion zwischen der Schule und dem Gemeinwesen wahr und verfügt durch ihren eigenständigen Auftrag über andere Zugänge zu den Kindern und Jugendlichen. Zum einen stellt sie Kontakte zwischen der pädagogischen Institution Schule und dem örtlichen System der Jugendhilfe (örtliches Jugendamt, freie Träger etc.) her. Zum anderen entwickelt bzw. befördert sie Beziehungen zu Institutionen im Umfeld der Schule.

Zudem trägt die Sozialarbeit an Schulen zum Ausbau der Erziehungs- und Bildungsgemeinschaft von Eltern, Schule und Jugendhilfe durch eigene Beratungsangebote aktiv bei und leistet einen Beitrag zur Verwirklichung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen.

Sozialarbeit an Schulen kann durch gezielte Maßnahmen soziale, emotionale und kognitive Kompetenzen der jungen Menschen fördern und sie befähigen, eigenverantwortlich Motivations- Lern- und Verhaltensschwierigkeiten zu überwinden und Konflikte innerhalb und außerhalb der Schule zu lösen.

Im Landkreis Uckermark wird Sozialarbeit an Schulen an allen Schulformen in den Planungsräumen Schwedt/Oder, Angermünde, Prenzlau und Templin angeboten, wobei noch nicht alle Schulen in den einzelnen Sozialräumen versorgt sind.

Übersicht zu den Angeboten der Schulsozialarbeit

  • Grundschulen
  • Oberschulen
  • Oberschule mit Grundschulteil
  • Gymnasien
  • Gesamtschule
  • Förderschulen
  • Freie Schulen
  • Oberstufenzentrum
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