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Prostitution (Anmeldung)

In Deutschland gelten seit dem 1. Juli 2017 neue Regeln für Prostituierte und für Prostitutionsbetriebe. Ein Ziel der neuen Regelungen ist es, dass Menschen besser über ihre Rechte und Pflichten informiert sind, wenn sie als Prostituierte arbeiten, und dass sie darin bestärkt werden, ihre Rechte wahrzunehmen und sich bei Bedarf Unterstützung zu holen.

Grundsätzlich ist die freiwillig ausgeübte Prostitution in Deutschland erlaubt. Als Prostitution bezeichnet man das Erbringen sexueller Dienstleistungen, also sexueller Handlungen, gegen ein Entgelt, wenn dabei mindestens noch eine andere Person anwesend ist. Prostitution wird auch „Sexarbeit“ oder „Sexwork“ genannt. Das gesetzliche Mindestalter für Prostitution liegt bei 18 Jahren. Für Minderjährige ist die Ausübung von Prostitution verboten. Verboten sind in ganz Deutschland außerdem Zuhälterei und Ausbeutung, genauso wie Zwangsprostitution, Menschenhandel und sexueller Missbrauch von Minderjährigen. Wer dagegen verstößt, macht sich strafbar.

Das Prostitutionsgesetz und das neue Prostituiertenschutzgesetz gelten in ganz Deutschland für alle Prostituierten, ihre Kundinnen und Kunden und Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerben.

Welche Gesetze und Regelungen Prostituierte außerdem kennen und beachten sollten, hängt unter anderem davon ab, ob sie selbstständig oder angestellt sind und in welchem Bundesland oder welcher Kommune sie arbeiten. So kann zum Beispiel in einer Landesverordnung oder in einer sogenannten Sperrbezirksverordnung geregelt sein, dass in einer Gemeinde oder einem Teilgebiet Prostitution nicht erlaubt ist. In einigen Bundesländern ist die Prostitution in kleineren Gemeinden generell verboten.

Prostituierte sollten sich bei ihrer Anmeldung oder wenn sie das erste Mal in einer anderen Gemeinde arbeiten wollen, bei der zuständigen Behörde vor Ort nach den regionalen Gegebenheiten erkundigen.



Der Landkreis Uckermark ist für die Anmeldung der Personen zuständig, die der Prostitution nachgehen oder nachgehen wollen und planen hauptsächlich in der Uckermark tätig zu sein.

Dazu wird auch ein Beratungsgespräch angeboten, in dem die wichtigen rechtlichen Belange für eine Prostituierte oder einen Prostituierten besprochen werden.

Im Vorfeld muss noch eine gesundheitliche Beratung in Anspruch genommen werden. Darüber wird eine Bescheinigung ausgestellt, die bei der Anmeldung vorgezeigt werden muss.

Die gesundheitliche Beratung kann im Gesundheits- und Veterinäramt des Landkreises Uckermark durchgeführt werden.

  • Daniela Richter

    Gesundheits- und Veterinäramt
    AIDS Beratung

    Berliner Straße 123
    16303 Schwedt/Oder


Erforderliche Unterlagen

  • Passbild (zweimal)
  • Gültiger Pass, Personalausweis, Passersatz
  • Aktuelle Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung
  • Ggf. Aufenthaltstitel, Aufenthaltsgestattung oder Duldung
  • Ggf. Schwangerschaftsbescheinigung

Weitere Informationen

  • Informationsbroschüre (Deutsch)

    Informationsbroschüre zum Beratungsgespräch für Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter nach dem Prostituiertenschutzgesetz

  • Information material (English)

    Information material to the advisory interview for persons working as prostitutes in accordance with the Prostitute Protection Act

  • Brochure d'information (français)

    Brochure d'information pour la consultation des ouvrières et des ouvriers du sexe, suite à la loi allemande sur la protection des personnes prostituées

  • Folleto informativo (Español)

    Folleto informativo sobre la consulta para las trabajadoras del sexo bajo la Ley de Protección de la Prostitución

  • Информационная брошюра (Русский язык)

    Информационная брошюра к Закону о защите прав лиц, занимающихся проституцией, для проведения консультаций с работниками секс-индустрии

  • Информационная брошюра (українська)

    Информационная брошюра до Закону про захист прав осіб, що займаються проституцією, для проведення консультацій з працівниками секс-індустрії

  • Brosura informatii (Română)

    Brosura informatii cu privire la consultare pentru lucratorii si lucratoarele sexuale conform legii privind protectia prostituatelor

  • Broszura informacyjna (polski)

    Broszura informacyjna do celów konsultacji dla osób swiadczacych uslugi seksualne na mocy ustawy o ochronie prostytucji

  • โบรชัวร์ข้อมูลเพื่อให้ค ำปรึกษำ ส ำหรับ

    โบรชวัร์ขอ้มูลเพื่อใหค้ำ ปรึกษำ สำ หรับคนงำนทำงเพศ หลงัจำกพระรำชบญัญตัิกำรคุม้ครองโสเภณี

  • Информационна брошура (Български)

    Информационна брошура относно консултацията за проституиращи и секс работници съгласно Закона за защита на проституиращи лица