Sie können Elternzeit anmelden, wenn Sie
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in Deutschland in einem Arbeitsverhältnis oder im Ausland in einem Arbeitsverhältnis nach deutschem Arbeitsrecht stehen,
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mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben,
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Ihr Kind selbst betreuen und erziehen und
während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sind.