Erforderliche Unterlagen
Für die Berechnung des Kostenbeitrages/Elternbeitrages sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Letzten drei Netto-Lohn-/Gehaltsbescheinigungen
- Arbeitslosengeld-I-Bescheid(e) von der Agentur für Arbeit
- Arbeitslosengeld-II-Bescheid(e) (mit allen Berechnungsbögen)
- Sozialhilfebescheid(e)
- BAföG-/BAB-Bescheid(e)
- Rentennachweis(e)
- Nachweis über Leistungen nach dem Bundeselterngeldgesetz
- Kindergeldnachweis (wie aktueller Kontoauszug)
- Krankengeldnachweis(e) (auch Kinderpflegekrankengeld)
- erhöhte Werbungskosten, nachgewiesen durch aktuellen Steuerbescheid (nicht älter als 3 Jahre)
- Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung
- Unterhaltsleistungen für das Kind/die Kinder (auch für Kinder die nicht im Haushalt leben)
- Namen und Geburtsdaten weiterer im Haushalt lebender Kinder
- Geburtsurkunde des Kindes, bei abweichendem Familiennamen
- Bei Selbständigkeit (Steuerbescheid oder Betriebswirtschafltiche Auswertung)