Erforderliche Unterlagen
Zuständig für die Prüfung des Denkmalwerts von Objekten ist das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM). Wenn Sie für ein Objekt eine Prüfung des Denkmalwerts vornehmen lassen möchten, sollten Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Flurkartenauszug (Gemarkung, Flur- und Flurstücks-Nr.), postalische Anschrift des Objektes
- wenn vorhanden, alte Bau- und/oder Umbauunterlagen, historische Aufnahmen (Fotos, Stiche), Literaturhinweise, ...
- aktuelle Fotos
Sie können sich mit Ihrer Anfrage direkt an das Dezernat Inventarisation und Dokumentation des BLDAM wenden.