Kleinkläranlage
- Antrag auf Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 66 (3) BbgWG - ausgestellt von der zuständigen Gemeinde bzw. dem Abwasserzweckverband
- Antrag auf Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis zum Bau einer Kleinkläranlage nach § 2 WHG und §§ 28 (1), 65 BbgWG
- Flurkartenauszug (Katasteramt; Maßstab der die Einordnung der Anlage in die weitere Umgebung möglich macht) mit eigenen Brunnen, allen Brunnen der Nachbargrundstücke im Umkreis von 50 m außerhalb des eigenen Grundstücks
- Lageplan des betreffenden Baugrundstücks einschließlich Nachbargrundstücke mit Darstellung der vorhandenen oder geplanten Gebäude, der Kläranlagen mit ihren Zu- und Abflussleitungen, der Versickerungsanlagen und der Brunnen, der Straßenleitungen und der Wasserläufe
- Konstruktionszeichnungen mit wassertechnischer Berechnung für die Kläranlage
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers, sofern dieser nicht Antragsteller ist.