Wer ist zuwendungsberechtigt?
- Zuwendungsempfänger müssen im Landkreis Uckermark ansässig sein
- Träger von Kindertagesstätten
- Träger von Schulen
- Träger von Maßnahmen zur technisch-naturwissenschaftlichen Ausrichtung, dem praxisorientierten Lernen, der Berufsorientierung oder Qualitätsentwicklung