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Erforderliche Unterlagen

Unterhaltsvorschuss muss schriftlich beantragt werden. Dieses Schriftformerfordernis macht einen im Original unterschriebenen Antrag erforderlich. Diesen senden Sie bitte an folgende Anschrift.

Landkreis Uckermark
Jugendamt
Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau

Alternativ können Sie diesen auch in einen der Briefkästen an den Verwaltungsstandorten des Landkreises Uckermark einwerfen oder persönlich abgeben. Sofern Sie den Antrag per E-Mail übersenden möchten, wird die Schriftform nur gewahrt, wenn die E-Mail elektronisch signiert wurde.

Zusätzlich zum Antragsformular sind folgende Unterlagen (in Kopie) erforderlich.

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweis der antragstellenden Person
  • Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter, Vaterschaftsfeststellung
  • Einkommensnachweise des Kindes wie z. B. Unterhaltszahlungen, Halbwaisenrente
  • Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt für den Familienverbund
  • Unterhaltstitel (z. B. Urteil, Urkunde, Vergleich über Unterhaltsverpflichtung)
  • Schriftwechsel mit Zustellnachweis bezüglich der Bemühungen, vom anderen Elternteil Unterhalt zu erhalten bzw. ihn zur Zahlung von Unterhalt zu veranlassen
  • Eheurkunde
  • Scheidungsbeschluss
  • Nachweis über das Getrenntleben (z. B. Abgabe der Getrenntlebenderklärung beim zuständigen Finanzamt oder Schreiben vom Rechtsanwalt)
  • bei Ausländern: Aufenthaltstitel in Form einer Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis
  • Nachweise für die Unterbringung des anderen Elternteils für längere Zeit in einer Anstalt (z. B. Haftbescheinigung)
  • Sterbeurkunde des unterhaltspflichtigen Elternteils
  • Vollmachten/ Betreuungsvollmachten
  • bei Anträgen für Kinder ab 12 Jahren: aktueller SGB II-Bescheid (Bürgergeld) einschließlich der Berechnungsbögen vom Jobcenter
  • bei Anträgen für Kinder ab 15 Jahren, die eine allgemeinbildende Schule besuchen: Schulbescheinigung
  • bei Anträgen für Kinder ab 15 Jahren, die keine allgemeinbildende Schule mehr besuchen: Nachweise über aktuelle Einkünfte des Kindes (außer Kindergeld) wie Ausbildungsvergütung, Arbeitsverdienst, Jugendfreiwilligendienst, Einnahmen aus Vermietung/Verpachtung, Sozialleistungen, Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Tätigkeit, Sonstiges