Wo finde ich meine Wohngeldstelle im Landkreis Uckermark?
Zuständig für die Bearbeitung Ihres Antrages auf Wohngeld im Landkreis Uckermark ist das Sozialamt Uckermark (Wohngeldstelle). Hier erhalten Sie weiterführende Informationen rund um Ihren Wohngeldantrag.
Eine Ausnahme bei der Antragstellung und -bearbeitung bilden die Städte Schwedt/Oder und Prenzlau, die über eigene Wohngeldstellen verfügen. D. h. zuständige Wohngeldbehörde für die Einwohner der Stadt Schwedt/Oder und deren Ortsteile ist die Stadtverwaltung Schwedt/Oder. Für die Einwohner der Stadt Prenzlau und deren Ortsteile ist die Stadtverwaltung Prenzlau zuständig.
Sollten Sie in diesen Städten wohnen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Stadtverwaltung.