Informationen zum gesetzlichen Unfallschutz
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau)
Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistungen und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland. Die BG BAU ist grundsätzlich zuständig für die Unfallversicherung bei privaten Baumaßnahmen. Der BG BAU gegenüber hat der Bauherr alle Verpflichtungen eines Unternehmers.
Bauherrenpflichten
Arbeiten außer dem Bauherrn und seinem Ehegatten oder Lebenspartner auch Dritte mit, ist der Bauherr per Gesetz verpflichtet, die Helfer bei der BG BAU anzumelden, unabhängig davon, ob sie gegen Bezahlung oder unentgeltlich arbeiten. Private Unfall- oder Haftpflichtversicherungen der helfenden Personen befreien den Bauherrn nicht von seiner Meldepflicht.
Weitere Infos finden Sie auf der Internetseite der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: http://www.bgbau.de/mitglieder/bauherr