Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Eintragung, Änderung und Löschung von Baulasten sowie Auskünfte und Auszüge aus dem Baulastenverzeichnis sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren richten sich nach Tarifstelle 9 der Brandenburgischen Baugebührenordnung (BbgBauGebO).