Dieser Internetauftritt verwendet Cookies für persönliche Einstellungen und besondere Funktionen.
Außerdem möchten wir Cookies auch verwenden, um statistische Daten zur Nutzung unseres Angebots zu sammeln. Dafür bitten wir um Ihr Einverständnis.
Mehr zu verwendeten Cookies in unserer Datenschutzerklärung.
Kfz-Zulassung
Karriere Kreisverwaltung
Veröffentlichungen
Dienstleistungen
Service & Aktuelles
Veranstaltungen
Infoportal Kreispolitik
Voraussetzung für die Lehrgangsteilnahme ist die erfolgreich abgeschlossene Truppmannausbildung Teil 1.
Ziel der Ausbildung ist die Befähigung zum Übermitteln von Nachrichten mit Sprechfunkgeräten im Feuerwehrdienst.