Es können Parkerleichterungen für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen in Form eines EU-Parkausweises („blauer Parkausweis“) gewährt werden.
Schwerbehinderte, die dem o.g. Personenkreis gleichgestellt sind (besondere Gruppen Schwerbehinderter) können Parkerleichterungen – begrenzt auf das Bundesgebiet – gewährt werden („orangefarbener Parkausweis“).
Der Parkausweis bietet eine Fülle von Parksonderrechten, z. B. das kostenfreie Parken in parkraumbewirtschafteten Gebieten.
Der Parkausweis ist personengebunden und darf nur im Beisein des oder der Berechtigten genutzt werden unabhängig vom benutzten Fahrzeug.
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