Vaterschaftsanerkennung und Verpflichtung zum Unterhalt
Eine Vaterschaftsanerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter, um rechtswirksam zu werden. Diese muss innerhalb von 12 Monaten nach der Anerkennung erfolgen.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen,etc.)
Gebühren für die Anfertigung von Kopien entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung.
1. Beurkundung:
- des Unterhaltes
- der gemeinsamen elterlichen Sorge
je Urschrift 22,00 €
2. Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmungserklärung (Anwesenheit beider Elternteile)
je Urschrift 22,00 €
3. Vaterschaftsanerkennung
je Urschrift 22,00 €
4. Zustimmungserklärung der Mutter
je Urschrift 22,00 €
5. Beglaubigungen von Ausfertigungen, Abschriften, Auszügen, Ablichtungen:
je Seite 5,00 €
6. Abschriften:
je angefangene Seite im Format DIN A4 6,00 €
7. Vervielfältigungen mit Kopiergeräten:
- bis zum Format DIN A4 je Seite 0,25 €
- bei größeren Formaten als DIN A4 je Seite 0,50 €
Die unter 1. bis 4. genannten Gebühren beinhalten die Erstellung und Aushändigung jeweils einer Ausfertigung / Abschrift.
- PDF-Datei: (44 kB)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokumente (z. B. Personalausweis)
- Geburtsurkunde des Kindes
Formulare
- DOCX-Datei: (39 kB)
- DOCX-Datei: (35 kB)