Schülerbeförderung
Als Träger der Schülerbeförderung unterstützt der Landkreis Uckermark die Schüler bei der Bewältigung des Schulweges.
Für Schüler mit dem Hauptwohnsitz in der Uckermark bietet der Landkreis unter bestimmten Voraussetzungen die Ausgabe von Schülerfahrausweisen, die Erstattung von Schülerbeförderungskosten oder die Organisation eines Schülerspezialverkehres an.
Rechtsgrundlage(n)
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Was sollten Sie beachten?
Alle Veränderungen, z.B. Wohnortwechsel, Schulwechsel, Namensänderung usw., sind dem Träger der Schülerbeförderung mitzuteilen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Teilnahme an der Schülerbeförderung und ein Passbild
- Antrag auf Schülerspezialverkehr mit vorübergehender oder dauernder Behinderung mit entspr. amtsärztlichen Gutachten
- Antrag auf Erstattung von Schülerfahrtkosten
Formulare
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