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Förderung Kulturlandschaftsprogramm (KULAP)

Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördert extensive Bewirtschaftungsweisen und honoriert landschaftspflegerische Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft.

Richtlinie zur Förderung umweltgerechter landwirtschaftlicher Produktionsverfahren und zur Erhaltung der Kulturlandschaft der Länder Brandenburg und Berlin.

Diese Richtlinie ist am 14. September 2020 in Kraft getreten und hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2023. Die Laufzeit wurde mit Erlass bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.

Rechtsgrundlage(n)

Ziel der Förderung

Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördert extensive Bewirtschaftungsweisen und honoriert landschaftspflegerische Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die in besonderem Maße die nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und den Klimaschutz gewährleisten und unterstützen. Dabei gilt es zum Schutz der Umwelt sowie zur Erhaltung des ländlichen Lebensraumes, der Landschaft und ihrer Merkmale, der Wasserressourcen, der Böden und der genetischen Vielfalt beizutragen.

Teil B: Beibehaltung und Einführung ökologischer Anbauverfahren

Die KULAP-Richtlinie wurde angepasst und eine zweijährige Einführungsprämie für Öko-Gemüse und Öko-Dauerkulturen für bisher konventionell bewirtschaftete Flächen sowie ein Zuschuss zu den Öko-Kontrollen (Kontrollkostenzuschuss) eingeführt. Folgende Fördersätze sind vorgesehen:

  • Gemüse- und Zierpflanzenbau, inkl. Erdbeeren, Spargel, Rhabarber, Heil-und Gewürzpflanzen: 935 Euro/Hektar
  • Dauerkulturen von Stein- und Kernobst sowie dazugehörige Baumschulkulturen: 1.275 Euro/Hektar
  • Dauerkulturen von Beeren- und Wildobst sowie dazugehörige Baumschulkulturen: 1.125 Euro/Hektar

Die neue Einführungsprämie gilt ab 2021 und ist mit dem KULAP-Antrag 2021 im Herbst 2020 anzumelden. Auch die Gewährung eines jährlichen Kontrollkostenzuschusses gilt ab Antragsjahr 2021 und beträgt 50 Euro/Hektar beziehungsweise maximal 600 Euro/Unternehmen (bis maximal zur Höhe der Kontrollkosten). Dieser Zuschuss wird unabhängig vom Erstantragsjahr im Förderprogramm „Ökologischer Landbau“ gewährt und kann mit dem Zahlungsantrag 2021 angemeldet werden.


Teil C: Besonders nachhaltige Verfahren im Ackerbau (in Kulissen)

  • Nutzung von Ackerflächen als extensives Grünland
  • Dauerhafte Umwandlung von Ackerland in extensives Grünland

Teil D: Besonders nachhaltige Verfahren auf dem Dauergrünland

  • Extensive Bewirtschaftung von Einzelflächen auf Grünland durch Verzicht auf mineralische Stickstoffdüngung
  • Umweltgerechte Bewirtschaftung von bestimmten Grünlandflächen durch Nutzungsbeschränkung infolge später Nutzungstermine
  • Pflege von Heiden, Trockenrasen und anderen sensiblen Grünlandstandorten
  • AUKM Moorschonende Stauhaltung

Teil E: Besonders nachhaltige Verfahren bei Dauerkulturen

  • Pflege von extensiv genutzten Obstbeständen in Streuobstanlagen
  • Teil G: Erhaltung der Vielfalt genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft

  • Erhaltung pflanzengenetischer Ressourcen
  • Erhaltung tiergenetischer Ressourcen

Wer wird gefördert?

Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft im Haupt- und Nebenerwerb, die die Definition des aktiven Landwirts erfüllen.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich?

Einige Maßnahmen sind nur dann förderfähig, wenn die betreffenden Flächen in einer Kulisse liegen.

Weitere und genau auf den Feldblock bezogene Förderangaben können Sie der Kartenanwendung Feldblockkataster entnehmen .

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Agrarumweltmaßnahmen in einer Kulisse beantragt werden müssen.

Einhaltung der allgemeinen Zuwendungsbestimmungen, und Fördervoraussetzungen und Förderverpflichtungen sowie Sonstigen Bestimmungen des jeweiligen Förderprogramms für einen Zeitraum von 5 Jahren.

Wie und in welcher Höhe wird gefördert?

Zuwendungsart: Projektförderung

Form der Zuwendung: Zuschuss

Erforderliche Unterlagen

  • Datenbegleitschein(e) aus dem/den Einreichvorgang/-vorgängen im WebClient
  • ggf. Handelsregisterauszug (max. 3 Monate alt) bzw. Vertretungsvollmacht
  • ggf. Kopie des aktuellen GbR-Vertrags
  • programmspezifische Bestätigungsvermerke der Unteren Naturschutzbehörde, Nutzungspläne/ Pflegepläne