Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
Die Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln richtet sich in erster Linie nach dem Aufenthaltszweck (z.B. Beschäftigung, Studium, Familiennachzug u.a.).
Allgemein sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Einreise mit erforderlichem Visum
- Sicherung des Lebensunterhaltes
- Nichtvorliegen von Ausweisungsgründen
Mit der Erteilung des ersten Aufenthaltstitels wird auch festgestellt, ob eine Berechtigung, oder bei fehlenden Sprachkenntnissen eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs besteht.
Die Verlängerung eines Visums ist im Einzelfall grundsätzlich möglich, wenn der Ausländer aus einem wichtigen Grund nicht vor Ablauf des Visums ausreisen kann.
Da die Möglichkeiten zur Erteilung von Aufenthaltstiteln sehr vielfältig sind, empfehlen wir Ihnen, sich vor Antragstellung ausführlich in der Ausländerbehörde beraten zu lassen
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Gebühren betragen zwischen 10 EUR und 200 EUR.
Formulare
Die notwendigen Vordrucke erhalten Sie jeweils nach entsprechender Beratung in der Ausländerbehörde.