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Vorbescheid

Mit einem Vorbescheid können einzelne Fragen zu geplanten Bauvorhaben vor dem Beginn eines Baugenehmigungsverfahrens bei der unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.

Eine Bauvoranfrage (Antrag auf Vorbescheid) kann sinnvoll sein, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist. Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind. Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Sicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Der Vorbescheid ist mit den entsprechenden Bauvorlagen gemäß der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung zu erstellen. Dem Antrag sind folgende Bauvorlagen beizufügen:

  • Antragsformular (Anlage 1) einschl. der Fragestellung unter Punkt 6
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
  • Lageplan
  • die zur Beurteilung der gestellten Einzelfrage(n) des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen; die erforderlichen Zeichnungen oder Pläne müssen den Anforderungen an Bauvorlagen entsprechen

Richtet sich die Einzelfrage auf eine in die Baugenehmigung eingeschlossene Entscheidung (Denkmalschutz, Naturschutz, oder andere), sind die für die Beurteilung in der Anlage zur Bauvorlagenverordnung aufgeführten besonderen Bauvorlagen beizufügen.

Siehe hierzu auch das Infoblatt "Hinweise zum Antrag auf Vorbescheid"

Der Antrag auf Vorbescheid ist formgerecht, in 3 getrennt gehefteten Ausfertigungen und zusätzlich als elektronisches Exemplar einzureichen (vorzugsweise auf CD oder per E-Mail im PDF-Format - einzelne Dateien, nicht eine Datei für den kompletten Antrag).

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Beantwortung einzelner Fragen zum Bauordnungsrecht 200,00 – 3.000,00 €
  • Beantwortung der Frage zur planungsrechtlichen Zulässigkeit 400,00 – 15.000,00 €.

Brandenburgische Baugebührenordnung (BbgBauGebO)

Formulare