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Entsorgung - Gartenabfälle

Gartenabfälle können auf dem Grundstück auf dem sie anfallen kompostiert werden. Sollte eine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht möglich sein, so können sie auf den Wertstoffannahmehöfen der UDG abgegeben werden.

Gartenabfälle gehören nicht in den Wald, an Seen oder an Wege, da sie dort in Konkurrenz zu den dort wachsenden Pflanzen stehen und deren Wachstum behindern bzw. diese zurückdrängen. Anzeige wegen festgestellter Verstöße

Das Verbrennen solcher Abfälle ist verboten.

Rechtsgrundlage(n)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Bis 2,5 m³ pro Anlieferung ist die Abgabe von Gartenabfällen bei der UDG kostenlos.
Die illegale Entsorgung von Gartenabfällen außerhalb des eigenen Grundstücks stellt einen Bußgeldtatbestand nach § 69 Abs. 1 KrWG dar.