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Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

  • Die Antragstellung kann online oder per Post erfolgen.
  • Das sogenannte Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
  • Die Zahlung von Leistungen nach dem BAföG erfolgt frühestens ab dem Monat der Antragstellung.
  • Die Zahlung erfolgt als Überweisung durch die Landeshauptkasse Potsdam.

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

    wenn kein Steuerbescheid vorhanden ist:

  • Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung vom vorletzten Kalenderjahr       
  • ggf. Bescheinigung des zuständigen Finanzamts zum steuerfreien Jahreseinkommen vom vorletzten Kalenderjahr

Die zuständige Stelle informiert Sie, sofern weitere Unterlagen benötigt werden.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsbürger
  • EU-Bürger
  • Ausländische Staatsbürger je nach Aufenthaltsstatus
  • Ihr eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen der Eltern und ggf. des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners werden geprüft und reichen für die Finanzierung der Ausbildung nicht aus

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.

Leistungen nach dem BAföG für Schüler, Berufsfachschüler, Fachschüler und Fachoberschüler wird als Vollzuschuss ohne Darlehensanteil gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden sofern die Leistungen rechtmäßig erfolgt sind.

Den als Darlehen gewährten Anteil des BAföG (50%) für Studierende müssen Sie nach einem Studium zurückzahlen (max. 10.010,00 Euro). Näheres erfahren Sie bei den Studierendenwerken am Studienort.

Verfahrensablauf

Wenn Sie BAföG für einen Schulbesuch beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag in der Regel bei dem Amt für Ausbildungsförderung, in dessen Bezirk Ihre Eltern den ständigen Wohnsitz haben, einreichen. Die Ämter für Ausbildungsförderung sind bei den Kreisverwaltungen und den Verwaltungen der kreisfreien Städte eingerichtet.

Wenn Sie BAföG für ein Studium beantragen wollen, müssen Sie Ihren Antrag beim Studierendenwerk am Studienort der jeweiligen Hochschule einreichen.

Wenn Sie BAföG für ein Praktikum beantragen wollen, richtet sich die Zuständigkeit danach, ob das Praktikum im Zusammenhang mit einem Schul- oder Hochschulbesuch steht. Das für die Förderung der Schul- oder Hochschulausbildung zuständige Amt für Ausbildungsförderung ist auch für die Förderung des Praktikums zuständig.

Wenn Sie BAföG für eine Auslandsausbildung (Schule, Hochschule oder ein damit in Verbindung stehendes Praktikum) beantragen wollen, wenden Sie sich an die (je nach Zielland unterschiedlichen) zentralen Auslandsämter für Ausbildungsförderung.

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn Sie Fragen haben wenden Sie sich telefonisch (Kontakt) gern beim Amt für Ausbildungsförderung. Wenn das zuständige Amt für Ausbildungsförderung Rückfragen an Sie hat oder noch Unterlagen benötigt, wird es Sie anschreiben. Ist Ihr Antrag vollständig und die Bearbeitung abgeschlossen, erhalten Sie nach der Bearbeitung einen Bescheid per Post zugesandt.

Formulare