Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
Die Förderung von Meister- und Fachschulausbildungen ist möglich. Sie erfolgt in Form eines Zuschuss- und eines Darlehensanteils. Genauere Informationen erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder telefonisch unter der aufgeführten Rufnummer.
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Wer kann Aufstiegs-BAföG nutzen?
Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Aufsteigerinnen und Aufsteiger beim Gestalten der eigenen Karriere. Welche Voraussetzungen für das AFBG gelten und wer von der Förderung profitieren kann, zeigt der Erklärclip.
© Bildungsministerium
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
in Vollzeit
in Teilzeit
Die Antragsunterlagen finden Sie unter Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG
Genauere Informationen erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung Bereich Angermünde oder telefonisch unter 03331 2989316.