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Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)

Die Förderung von Meister- und Fachschulausbildungen ist möglich. Sie erfolgt in Form eines Zuschuss- und eines Darlehensanteils. Genauere Informationen erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung oder telefonisch unter der aufgeführten Rufnummer.

  • Wer kann Aufstiegs-BAföG nutzen?

    Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Aufsteigerinnen und Aufsteiger beim Gestalten der eigenen Karriere. Welche Voraussetzungen für das AFBG gelten und wer von der Förderung profitieren kann, zeigt der Erklärclip.

    © Bildungsministerium

Rechtsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen


Die Antragsunterlagen finden Sie unter Antragsformulare für die Aufstiegsförderung gemäß AFBG

Genauere Informationen erhalten Sie im Amt für Ausbildungsförderung Bereich Angermünde oder telefonisch unter 03331 2989316.